BauNVO: Zulässigkeit von Kindertagesstätten - keine Änderung

In diesem Bereich wird auf aktuelle Entwicklungen des öffentlichen Baurechts hingewiesen. Konkret geht es i.d.R. um Gesetzgebungsvorhaben, die noch nicht abgeschlossen sind.
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BauNVO: Zulässigkeit von Kindertagesstätten - keine Änderung

Beitragvon Veelken am 28.10.2009, 09:11

Trotz eines breiten Interesses im Plenum des deutschen Bundestages wird es voraussichtlich kurzfristig keine Änderung der BauNVO zur Frage der Zulässigkeit von Kindertagesstätten in Reinen Wohngebieten geben - wenn ich die etwas unübersichtliche Aktenlage dort richtig verstanden habe:

Vorgangs-ID: ID: 16-20797
BT-Drs. 16/13624 (Antrag)

Dieser Antrag hat den Tenor:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
entsprechend der tatsächlichen und rechtlichen Situation die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten effizient zu verbessern. Soweit diese Einrichtungen überwiegend der Betreuung von Kindern dienen, die in den jeweiligen Gebieten wohnen, sollen diese Einrichtungen in der Baunutzungsverordnung auch in reinen Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden.
Um die Rechtssicherheit für solche Einrichtungen zu erhöhen, müssen auch die derzeit geltenden Regelungen des Lärmschutzes weiterentwickelt werden. (...)

Er wurde am 02.07.2009 im Bundestag einstimmig beschlossen.

Daneben gibt es einen weiteren Vorgang unter dem Titel
Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie - Den Bau von Kindertagesstätten in Deutschland erleichtern
In der derzeit letzten Drucksache (BT-Drs. 16/14093 ) schlägt der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem Deutschen Bundestag unter dem 15.09.2009 die Ablehnung eines m.E. gleichartigen Antrags (BT-Drs. 16/11665) vor.
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Re: BauNVO: Zulässigkeit von Kindertagesstätten - keine Änderung

Beitragvon b052c am 15.12.2009, 15:05

Aber es geht weiter: Zwischenzeitlich gibt es einen selbständigen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz vom 14.11.09 auf „Entschließung des Bundesrates Kinderlärm: kein Grund zur Klage – gesetzliche Klarstellungen zum Umgang mit Geräuschemissionen von Kinder- und Jugendeinrichtungen“ (BR-Drs. 831/09).
Danach möge der BR die Bundesregierung bitten, den § 3 BImSchG zu ergänzen (Klarstellung: Kinderlärm stellt i.d.R. keine schädliche Umwelteinwirkung i.S. dieses Gesetzes dar), im BGB ebenfalls eine Klarstellung vorzunehmen und Kindertageseinrichtungen in der BauNVO auch in WR-Gebieten generell für zulässig zu erklären.
In der BR-Sitzung vom 27.11.09 wurde die Vorlage verschiedenen Ausschüssen (federführend dem Umweltausschuss) zugewiesen.
b052c
AK bab
 

Re: BauNVO: Zulässigkeit von Kindertagesstätten - keine Ände

Beitragvon Veelken am 13.04.2010, 22:22

Der entsprechende Beratungsvorgang des Bundesrates dauert an. Der Text des (ohnehin nur empfehlenden) Beschlusses wurde zwischenzeitlich geändert.
Zu den Vorgangsdaten auf der Webseite des Bundesrates...
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Re: BauNVO: Zulässigkeit von Kindertagesstätten - keine Ände

Beitragvon Veelken am 18.05.2010, 19:11

Der Bundesrat hat den entsprechenden Entschluss zwischenzeitlich gefasst.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben soll. Der Bundesrat unterstützt die Bundesregierung in ihrem Bestreben, die Gesetzeslage entsprechend zu ändern

Er ist als BR-Drucksache 831/09B im Volltext verfügbar.
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