Gebäude ohne Bauplan im Landschaftsschutzgebiet

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Gebäude ohne Bauplan im Landschaftsschutzgebiet

Beitragvon Jochen am 26.07.2010, 16:11

Liebe Mitglieder,
ich habe ein Gebäude erworben, dass im Landschaftsschutzgebiet liegt. Die Probleme sind größer als ich beim Kauf dachte. Ich möchte dieses Haus bewohnen und die Abwassergrube müsste u.a. erneuert werden.
Beschreibung der Anlage: Eine Bebauung aus drei Gebäudeteilen. Ein alter Teil 1/2 geschossig. Ein älterer Anbau abgesetzt und 1 geschossig (1 Raum). Ein Anbau von 1958 (eingeschossig mit zwei Räumen). Die einzelnen Gebäudeteile sind nicht miteinander verbunden, wurden aber alle bewohnt. Gegenüber auf gleichem Grund steht eine 1913 genehmigte und unveränderte Scheune.

Nach Einsicht in die Bauakte sind folgende Unterlagen vorhanden:
Genehmigung der Scheune von 1913 mit Lageplan in dem der alte Gebäudeteil als Viereck eingezeichnet ist.
Ein nachträglicher Antrag auf Bauenehmigung des Anbauteils (von 1958) um 1962. Mit Bauplan. Eine Bestandsaufnahme der Baubehörde mit Feststellung der Räume und Baubeschreibung + Fotos. Für die Anbauten wird auf das Baumaterial hingewiesen. Beanstandet wird nur der neuste Anbau. Damit endet die Akte. Persönlich habe ich Fotos von dem Gebäude ab 1942.

Fragen: Gibt es ein Chance auf Duldung da der Bestand 1962 festgestellt wurde?
War eine Genehmigung zum Zeitpunkt 1958 bzw. 1962 möglich und kann ich mich darauf berufen?
Wie kann ich beweisen, dass der alte Gebäudeteil schon vorhanden war? Nach meinen Informationen stand dort schon 1800 ein Wohnhaus. Erneuert wurde natürlich.
Wo könnten alte Baugenehmigungen / Unterlagen sein?
Jochen
 

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