VwGO: Muster einer Klageerwiderung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

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Sebastian Veelken
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VwGO: Muster einer Klageerwiderung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

Beitrag von Sebastian Veelken »


Verwaltungsgerichtliches Verfahren
N. N. ./. Stadt ...
[Az. des Gerichts]


Auf die Verfügung des Gerichts vom ... übersende ich anliegend den Verwaltungsvorgang im Original (Bl. 1 – ...).

Zu der Klage wird folgendermaßen Stellung genommen:

Ich werde beantragen,
die Klage gegen meinen Bescheid vom ... abzuweisen.


[Knappe Sachverhaltsdarstellung im Urteilsstil, z.B.:]
Der Kläger beantragte am ... die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von ...(Bl. ... des anliegenden Verwaltungsvorgangs).
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ..., der dort ... festsetzt.
Den Bauantrag habe ich unter dem ... abgelehnt.

[Stellungnahme und ggf. rechtlicher Würdigung]
Die Klage ist zulässig, aber unbegründet. [Entweder:]Der Bauherr hat keinen Anspruch auf Erteilung der begehrten Baugenehmigung. [oder:] Der angefochtene Bescheid ist insgesamt rechtmäßig.

[Knappe rechtliche Würdigung, es sollte nur auf neue Tatsachen oder Argumentationen eingegangen werden, die nicht bereits Gegenstand des Ausgangsbescheides waren]

Zur Begründung verweise ich auf den Verwaltungsvorgang, insbesondere auf die Ausführungen in der angefochtenen Verfügung (Bl. ...)


Im Auftrag

Anlagen:
Verwaltungsvorgang im Original (Bl. ... - ...)
2 Abschriften [Anzahl gem. gerichtlicher Verfügung!]
Dieses Muster ist mit entsprechenden Anpassungen sowohl für eine Anfechtungsklage, wie sie z. B. gegen eine Ordnungsverfügung erhoben wird als auch für die Verpflichtungsklage (z. B. auf Erteilung einer Baugenehmigung) verwendbar.

Praktische Tipps:
  • Die Seiten des Verwaltungsvorgangs müssen durchnumeriert sein. Weil man das Original aus der Hand geben muss, empfiehlt es sich, vor dem Versand eine Kopie zu fertigen.
  • Mit der Verfügung und Klagezustellung des Verwaltungsgerichts beginnt ein zweites Verfahren - das verwaltungsgerichtliche . und damit auch ein neuer Vorgang. Die dazu gehörigen Schriftstücke gehören nicht in die zu übersendende Ursprungsakte.
    Sollte sich später durch weitere Ermittlungen o.ä. noch etwas am Ausgangsvorgang ändern, heften Sie es dort zu und stellen sie den späteren Vorgang zu gegebener Zeit dem Gericht zur Verfügung.
  • Außerdem sollte die Ãœbersendung der Originalakte sauber dokumentiert nachgehalten werden. Das Mindeste ist eine Kontrolle der Anlagen mit entsprechendem Abhaken auf dem Verfügungsstück - bei umfangreicheren Akten kann sich auch ein kontrollierter Versand oder die Ãœberbringung durch Boten empfehlen.
  • "Iura novit curia" - das Recht kennt das Gericht. Sprich: Sie brauchen dem Verwaltungsgericht in der Regel die konkrete Rechtslage nicht zu erläutern, sondern sollten sich auf eine saubere und auf die relevanten Fakten konzentrierte Darstellung der Tatsachen konzentrieren.
Machen Sie sich vor dem Schreiben klar, für wen Sie hier schreiben:
  • Den Kläger oder gegnerischen Anwalt können Sie in aller Regel zu diesem Zeitpunkt nicht mehr überzeugen. Wenn Sie ausnahmsweise Grund zu der Annahme haben, dass der Anwalt einen wesentlichen Umstand übersehen hat, in dessen Kenntnis er anders entscheiden würde, dann sollten Sie ihn dazu vor dem Versand der Klageerwiderung kontaktieren, um den Rechtsstreit evtl. vorzeitig abzuräumen (klappt bei mir trotz sorgfältiger Auslese von zehn Fällen vielleicht ein- bis zweimal).
  • das Verwaltungsgericht muss ohnehin die ganze Akte durcharbeiten (Untersuchungsgrundsatz). Die meisten Richter freuen sich, wenn sie von der Behörde nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden. Souveränität strahlt man als Behörde auch dadurch aus, dass man das Wesentliche vom Unwesentlichen unterscheiden kann und seine Erwiderung auf das Wesentliche beschränkt. Wenn Sie wirklich zu einem wesentlichen Punkt noch etwas sagen müssten, wird Sie das Gericht schon darauf hinweisen. Weniger ist mehr!
  • der Kollege, der den Fall in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht vertreten muss, sind möglicherweise nicht Sie selbst. Dann hilft es, wenn man sich darauf verlassen kann, dass die Klageerwiderung alle für den Fall relevanten Tatsachen und Fundstellen (Seitenzahlen!) enthält. Nutzen Sie ggf. die Verfügungspunkte 2 ff. für behördeninterne Vermerke zur Prozesstaktik o.ä.
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