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Beteiligungen im Baugenehmigungsverfahren

Verfasst: 21.03.2008, 21:24
von Sebastian Veelken

Gelegentlich kommt in Baugenehmigungsverfahren die Frage auf, welche Stellen außer der Bauaufsichtsbehörde noch zu beteiligen sind. Mit Beteiligung ist dabei die Einholung zumindest einer fachlichen Stellungnahme anderer Stellen gemeint, mitunter aber auch die Erteilung weiterer Genehmigungen, die zusätzlich zur Baugenehmigung erforderlich sind, um das Vorhaben rechtmäßig realisieren zu können.
Hier finden Sie eine Übersicht zum Prüfungsablauf eines Baugenehmigungsverfahren. Aufgelistet werden neben dem Bauplanungsrecht auch die Rechtsgebiete, die in einem umfassenden Baugenehmigungsverfahren als sog. sonstiges öffentliches Recht zu prüfen sind (z.T. als Baunebenrecht bezeichnet.
Aufgrund der enormen Zersplitterung dieser Rechtsmaterien kann die Auflistung keinem Anspruch auf Vollständigkeit erheben, sondern ist lediglich als ein Versuch zu betrachten. Ich arbeite weiter daran, insbesondere im Abgleich mit einer vergleichbaren Übersicht des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung) unter dem Titel »Leitfaden zum Baunebenrecht« bereitstellt. Achtung: Es sind alte Versionen im Umlauf, deshalb bitte hier den aktuellen Stand prüfen! Stand mindestens 25. September 2008.
Das Land NRW wagt sich nicht an ein derartiges Unterfangen heran - daher bitte ich hier um besondere Nachsicht!
"Baunebenrecht": Übersicht möglicher Beteiligungen im Baugenehmigungsverfahren am Beispiel der kreisfreien Stadt Düsseldorf.

Für alle Laien-Leser sei hinzugefügt, dass diese riesige Liste nicht bei jedem einzelnen Baugenehmigungsverfahren in vollem Umfang zum Tragen kommt. Sie ist lediglich eine Grundlage für die qualifizierte Entscheidung des Sachbearbeiters in der Bauaufsichtsbehörde darüber, wen er einschalten muß, damit Sie eine rechtssichere Baugenehmigung erhalten können.
Vielleicht bewerten Sie beim Anblick dieser Liste seine Leistung anders - und können ggf. etwas Verständnis aufbringen, falls "Ihrem" Sachbearbeiter eine notwendige Beteiligung erst vergleichsweise spät auffällt.