Werbeanlagen: Typische baurechtliche Verstöße

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Sebastian Veelken
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Registriert: 11.09.2006, 21:46
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Werbeanlagen: Typische baurechtliche Verstöße

Beitrag von Sebastian Veelken »

Dieser Beitrag befindet sich noch in einem Entwurfsstadium und wird noch vervollständigt.
Die Errichtung großflächiger Werbeanlagen für wechselnde Wirtschaftswerbung wie z.B. die sog. Megalights, City Star Poster oder Plakatgroßflächen ist für die entsprechenden Unternehmen ganz offensichtlich weiterhin ein lukratives Geschäft.
Die Wirtschaft betrachtet Werbung im Straßenraum unuübersehbar als einen notwendigen Bestandteil ihrer Produktstrategien. Daher sind Werbeanlagen an halbwegs brauchbaren Standorten praktisch immer gut belegt. Nur an den althergebrachten Plakat-Armeen auf abgelegenen Parkplätzen oder an heruntergekommenen Bahnüberführungen findet man des öfteren die sog. "Socials", also Plakate karitativer Organisationen, die aufgeklebt werden, wenn kein zahlender Werbekunde Interesse an dem Standort hat.
Aus städtebaulicher und architektonischer Sicht werden Werbeanlagen demgegenüber oft kritisch betrachtet: Ihr Heischen um Aufmerksamkeit steht in beinahe programmiertem Widerspruch zu den Zielen von Städtebau und Architektur.
Die Standorte, an denen heute noch neue großflächige Werbeanlagen ohne baurechtliche Verstöße neu errichtet werden können, sind daher vergleichsweise beschränkt. Gegenstand dieses Artikels sollen die häufigsten baurechtlichen Verstöße sein, die beim Antrag auf Baugenehmigung gemacht werden.

1. Überbau: Werbeanlage im öffentlichen Straßenraum

2. Überbau: Werbeanlage im Luftraum über dem Nachbargrundstück

3. Werbeanlage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

4. Grünverdeckung

BildDas Thema "Grünverdeckung" als Verstoß gegen § 13 BauO NRW spielt in Baugenehmigungsverfahren der Großstädte eher eine untergeordnete Rolle. Selten noch werden Bauanträge gestellt, bei denen die Werbeanlage so rücksichtslos mitten in eine reguläre Gründfläche gestellt wird wie auf dem Bild.
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