BauO § 51: Stellplatzrechner nach VV BauO (Excel-Tabelle)

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BauO § 51: Stellplatzrechner nach VV BauO (Excel-Tabelle)

Beitragvon Veelken am 29.11.2008, 14:36

Die Stellplatzberechnung nach den sog. Richtzahltabellen aus der Anlage zur außer Kraft getretenen VV BauO NRW sollen bekanntlich nur herangezogen werden, wenn keine sonstigen Anhaltspunkte bestehen.
Dennoch spielen sie in der Praxis eine nennenswerte Rolle - sei es als echte Berechnungsgrundlage oder zur Plausibiitätsprüfung vorgelegter Verkehrsgutachten.

Ich habe versucht, die Anlage in eine Excel-Tabelle umzusetzen, so dass man nur die jeweils angesetzten Quadratmeter- bzw. Personenzahlen sowie bei Rahmenvorgaben den gewählten Rahmen eintragen muß. Die Minderung für eine überdurchschnittlich gute Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kann ebenfalls eingegeben werden.
Der Rechner zeigt dann an, wieviele Stellplätze für einen entsprechenden Neubau erforderlich sind. Auf Änderungen etc. kann er so nicht angewendet werden.

Es handelt sich um einen ersten Entwurf.
Zum kostenlosen Stellplatzrechner nach VV BauO NRW (Beta)

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