EEWärmegesetz

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EEWärmegesetz

Beitragvon Bruno Schöttler am 01.12.2008, 17:28

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.01.2009 tritt das EEWärmegesetz in Kraft. Ist jemanden bekannt, ob dazu schon eine Durchführungsverordnung in Arbeit ist. Wie erfolgt ab 01.01.2009 der Vollzug bzw. die Überwachung. Welche Forderungen sind im Bauschein zu formulieren?
Das Bauministerium verweist auf das Wirtschaftministerium bei dem das Gesetz erarbeitet wurde.

Mit freundlichen Grüssen
B.Schöttler
Bruno Schöttler
AK bab
 

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Re: EEWärmegesetz

Beitragvon Veelken am 03.12.2008, 01:05

...nach einem Telefonat mit Herrn Weishaupt noch ein Nachtrag:
Unter Federführung des NRW-Wirtschaftsministeriums ist wohl eine Umsetzungsverordnung in Arbeit, die die Aufgabe den Kreisen bzw. Städten ohne Benennung einer konkreten Behördeneigenschaft zuweisen soll. Damit sollte die Möglichkeit eröffnet werden, die Tätigkeit auch den Mitarbeitern der jeweiligen "Umweltämter" zuzuweisen.
Wie das in den Kommunen dann konkret ausgestaltet werden wird, ist diesen selbst überlassen - die Wahrscheinlichkeit dafür, dass es zweckmäßigerweise am Ende doch die Bauaufsichtsbehörde wird, wurde in der Dienstbesprechung allgemein als hoch angesehen.
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