Mit dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes werden die Bundesbehörden verpflichtet, u.a. ihre Aktenpläne zu veröffentlichen.
Das Bundespresseamt leistet dem auch artig Folge und gewährt gleich mit der ersten Seite dieses Planes tiefe Einblicke in die Prioritäten:
So findet sich auf Seite 1 in Zeile 11
10006 Betriebsausflug.. noch deutlich vor so unwichtigen Themen wie "Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Inland" (S. 28) u.a.
Vielleicht wird man demnächst die Aktenpläne auch unter Publicity-Aspekten sortieren - und dann bekommen alle Zentralabteilungen statt der bisherigen 1 eine 99
Zum Aktenplan des Bundespresseamtes