Deutsche Rechtssprache: Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetz

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Sebastian Veelken
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Deutsche Rechtssprache: Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetz

Beitrag von Sebastian Veelken »

Da wiehert doch der Amtsschimmel, wenn er beim aufmerksamen Blick in das Bundesgesetzblatt I vom 12. März 2015 (BGBL. I S. 321) mal wieder den ganzen Reichtum der deutschen Rechtssprache zu sehen bekommt:
Das Wrackbeseitigungskostendurchsetzungsgesetz dürfte mit seinen 42 Buchstaben ein heißer Kandidat auf den Titel längstes Wort des Jahres sein. Ganze Geschichten werden da mit einem Wort erzählt, dass die Phantasie geradezu Wellen schlägt:
Es gibt ein Wrack - ein Hauch von maritimem Abenteuer weht durch die Amtsstube
irgendjemand hat es beseitigt (wir Behördenmitarbeiter wissen: Im Zweifel der Staat)
natürlich hat es Geld gekostet
und die können nicht einfach geltend gemacht werden, wie in den Kostengesetzen von Bund und Land,
sondern sie müssen auch noch gesondert durchgesetzt werden.

Ob diese Phantasien den Geist des Gesetzes treffen? Ich habe nicht mehr nachgelesen...
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