Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung:
Rohbauwerte und Stundensatz bleiben gem. der Bekanntmachung des MBV vom 26.10.2006 im Jahr 2007 unverändert.
(MBl. Nr. 30 vom 28.11.2006, S. 579)
Direkt zum MBl
