Wegen der besonderen Bedeutung der Änderung wird hier indes bereits vor Inkraftreten darauf hingewiesen.
Bei rechtzeitiger Verkündung - ohne "Veto" des Bundespräsidenten
Die Änderung umfaßt neben den großen Änderungen im Bereich der Bauleitplanung zumindest am Rande auch die bauaufsichtlich relevanten Bereich der §§ 30 - 36 BauGB.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bauwesen und Stadtentwicklung
Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 27.12.2006.
Edit 27.12.2006: Verkündungshinweis hinzugefügt.
