Weil die Vorschriften den Inhalt und die Schranken des Eigentums bestimmen, gelten viele ältere Pläne bis heute fort. So schlecht scheinen die Inhalte also nicht gewesen zu sein, wenn die heutigen Planungsämter der Städte keine Änderungen für erforderlich gehalten haben.
Diese Seite befaßt sich mit einigen der Vorläufernormen. Diese Gesetze sind zwar zumeist inzwischen selbst außer Kraft getreten, für das Verständnis (die Auslegung) älterer Pläne werden sie aber von Gerichten und Behörden immer noch herangezogen.
Erstes Problem für denjenigen, der sich mit solchen Fragen beschäftigen muß, ist deshalb zumeist die Beschaffung der richtigen Vorschriften.
Hier stehen einige von ihnen in chronologisch absteigender Folge.
- Bundesbaugesetz
- Vorschriftentexte Einführungserlass zum Bundesbaugesetz (Landtag NRW)
- Baunutzungsverordnung 1962, 1968, 1977
Synopse alter Fassungen der Baunutzungsverordnung
- Aufbaugesetz
Aufbaugesetz von Nordrhein-Westfalen vom 29.04.1950
(Gesetz über Maßnahmen zum Aufbau in den Gemeinden in der Fassung vom 29.04.1952<br>GVBl. NW 1952, S. 55 ff.- Text des Aufbaugesetzes (Landtag NRW)
- Richtlinien zum Aufbaugesetz
RdErl. d. Ministers für Wiederaufbau vom 25.09.1952 - II B - 1.110 - Nr. 4204
MBl. NRW Ausg. A Nr. 74 vom 09.10.1952 S. 1308 ff.
Richtlinien zum Aufbaugesetz (Landtag NRW),
regelt u.a. die Signatur der Baugebiete (IV. 5.01) und die Planzeichen im Durchführungsplan (IV.5.11)
- Baupolizeiverordnung
Baupolizeiverordnung für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 01.04.1939 - Preußisches Fluchtliniengesetz
Planungsrechtlich heute noch relevante Auszüge aus dem Text des Preußischen Fluchtliniengesetzes