Baurecht an der Nachbargrenze

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Sebastian Veelken
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Baurecht an der Nachbargrenze

Beitrag von Sebastian Veelken »

Welche Vorschriften regeln eigentlich das Baurecht an der Nachbargrenze?
Bild In Nordrhein-Westfalen überlagern sich an der Nachbargrenze nicht nur die Interessenssphären potentieller Widersacher, sondern auch zwei Rechtsgebiete:
Zum einen das sog. öffentliche Baurecht, welches in Gestalt des Bauplanungsrechts und des Bauordnungsrechts regelt, welche Bauvorhaben wo und wie gebaut werden dürfen. Dabei beinhaltet das Bauordnungsrecht auch Vorschriften über die sog. Abstandflächen, also die Grenzabstände, die man mit baulichen Anlagen von der Nachbargrenze einhalten muß (§ 6 Landesbauordnung NRW ).
Die Einhaltung des öffentlichten Rechts wird grundsätzlich von den Bauaufsichtsbehörden überwacht. Das heißt zugleich, dass man sich bei echten oder vermeintlichen Verstößen mit einer Anzeige an die Behörde wenden kann und diese dann ermittelt.

Daneben gibt es noch das private Nachbarrecht, welches in NRW im Nachbarrechtsgesetz des Landes NRW (NachbG) niedergeschrieben ist. Das NachbG enthält zwar auch einige Vorschriften zu Grenzabständen von Gebäuden, diese sind aber durch die BauO überlagert.
Interessanter sind die Vorschriften über sog. Lichtrecht, Hammerschlags- und Leiterrecht oder die Lastenverteilung bei Nachbarwänden oder Grenzwänden: Diese Regelungen werden nicht nur dann bedeutsam, wenn ein Haus neu errichtet wird, sondern unter Umständen auch bei kleineren Änderungen oder gar Instandhaltungsarbeiten.
Überdies enthält das Nachbarrechtsgesetz auch die Abstände, die man mit bestimmten Pflanzen von der Grenze halten muß, damit ein Baum, Strauch oder eine Hecke auch in späteren Jahren noch auf dem eigenen Grundstück steht - und nicht etwa mit der halben Baumkrone beim Nachbarn.
Das Nachbarrechtsgesetz gehört zum zivilen Recht, Verstöße muß man daher privat, ggf. nach Einschaltung eines Schiedsmannes dann vor dem Zivilgericht verfolgen. Die Lektüre lohnt sich - die Regelungen für sind vergleichsweise klar formuliert und auch für Laien gut verständlich: Wann und wie muss ich ein beabsichtigtes Betreten des Nachbargrundstückes "anmelden" etc.
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