Preußisches Fluchtliniengesetz: Gesetzestext

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Sebastian Veelken
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Preußisches Fluchtliniengesetz: Gesetzestext

Beitrag von Sebastian Veelken »

Gesetz, betreffend die Anlegung von Straßen und Plätzen in Städten und ländlichen Ortschaften
Straßen und Baufluchtengesetz vom 2. Juli 1875
Original-Fundstelle: Gesetzsammlung für die Königlich-Preußischen Staaten, Jahrgang 1875, S. 561
(planungsrechtlich auch heute noch relevante Auszüge Link zum Volltext siehe nächster Beitrag!)

in der Fassung des Art. I des Wohnungsgesetzes vom 28. März 1918 (GS 1918, S. 23) Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen usw. verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages, für den ganzen Umfang der Monarchie, was folgt:

§ 1.
(1) Für die Anlegung oder Veränderung von Straßen und Plätzen (auch Gartenanlagen, Spiel- und Erholungsplätzen) in Städten und ländlichen Ortschaften sind die Straßen und Baufluchten vom Gemeindevorstand im Einverständnisse mit der Gemeinde oder deren Vertretung, dem öffentlichen Bedürfnis entsprechend unter Zustimmung der Ortspolizeibehörde festzusetzen.

(2) [ausgelassen]

(3) Zu einer Straße im Sinne dieses Gesetzes gehört der Straßendamm und der Bürgersteig.

(4) Straßenfluchtlinien bilden regelmäßig zugleich die Baufluchtlinien, das heißt die Grenzen, über welche hinaus die Bebauung ausgeschlossen ist. Aus besonderen Gründen kann aber eine hinter die Straßenfluchtlinie zurückweichende Baufluchtlinie festgesetzt werden.

§§ 2 - 10 [ausgelassen]

§ 11.
Mit dem Tage, an welchem die im § 8 vorgeschriebene Offenlegung beginnt, tritt die Beschränkung des Grundeigentümers, daß Neubauten, Um- und Ausbauten über die Fluchtlinie hinaus versagt werden können, endgültig ein. Gleichzeitig erhält die Gemeinde das Recht, die durch die festgesetzten Straßenfluchtlinien für Straßen und Plätze (auch Gartenanlagen, Spiel- und Erholungsplätze) bestimmte Grundfläche dem Eigentümer zu entziehen.
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Sebastian Veelken
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Re: Preußisches Fluchtliniengesetz: Gesetzestext

Beitrag von Sebastian Veelken »

Ein Digitalisat des Preußischen Fluchtliniengesetzes im Volltext gibt es bei der Bayerischen Staatsbibliothek.
Direkt zur Fundstelle (Scan Nr. 597 des Digitalisats)...
Die Fundstelle des Preußischen Fluchtliniengesetzes entspricht in jenem Digitalisat den Scans Nr. 597 bis 602 (Sie benötigen die Angaben für einen PDF-Download!).
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