Wenn das Baumhaus zum Baumschloss wird...

Hier finden Sie in loser Folge kleinere Artikel zum öffentlichen Baurecht in Nordrhein-Westfalen.
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Sebastian Veelken
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Wenn das Baumhaus zum Baumschloss wird...

Beitrag von Sebastian Veelken »

BildWenn das Baumhaus zum Baumschloss wird, ist es Zeit, mit dem Nachbarn zu reden :wink:
Im Ernst: Wenn das Baumhaus, Stelzenhaus, Kinderspielhaus oder sonstige Konstruktionen, die Kinder oder ihre Eltern im Garten errichten, ein Fall für die Bauaufsicht werden, dann hört der Spaß schnell auf.
Prüft man nämlich so ein Stelzenhaus nach baurechtlichen Maßstäben, zeigen sich meist gleich eine ganze Reihe von Verstößen in planungsrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Hinsicht. Wenn so ein Haus dann noch nah an die Nachbargrenze rutscht - wie auf unserem Bild - dann macht der schon so einiges mit. Denn natürlich verschattet so ein Haus nicht nur den anderen Garten, es ist bei objektiver Betrachtung meist auch nicht sehr hübsch - und wenn es bei den Kindern so richtig ankommt, dann zieht es gleich die ganze Nachbarschaft an und es wird ordentlich laut. Von dem Ausguck dort oben kann sich der Lärm dann dummerweise auch gleich noch viel besser ausbreiten.

Die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörden ahnen so etwas natürlich auch sehr schnell, wenn ihnen ein solcher Fall am Telefon geschildert wird. Trotzdem ist vielen nicht wohl dabei, mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen gegen solch ein Haus einzuschreiten. Schließlich will auch der Bürgermeister nicht gern als Spielverderber dastehen. Er sieht schon die Pressefotos vor sich: Nach einer langen Tour, evtl. sogar noch einem Klageverfahren sieht man in der Zeitung als krönenden Abschluss die weinenden Kinder und den bösen Bagger am Baumhaus auf der einen Seite - und den zugezogenen Nachbar auf der anderen Seite des Zaunes.
Wieviel lieber sähe sich der Bürgermeister da doch auf dem Foto mit den strahlenden Kindern in ihrem Spielparadies, dass er "unbürokratisch" für sie gerettet hat.
Die Verstöße sind meist nicht zu leugnen und auch nicht zu heilen. Wie schafft man es, dennoch auf der richtigen Seite des Fotos zu stehen?

Manchmal muß man sich im Leben entscheiden und es gibt auch Verfahren, die man gerne verliert. Also:
  • Man besinnt sich auf die Wurzeln und prüft die Anzeige oder gar den Antrag des Nachbarn auf ordnungsbehördliches Einschreiten gegen das Spielhaus zunächst einmal am § 61 BauO NRW:
    BauO NRW § 61 Absatz 1 hat geschrieben:Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung(...) baulicher Anlagen(...) darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften (...) eingehalten werden. Sie haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen
  • Und dann sieht man das Signalwort: Nach pflichtgemäßem Ermessen.
    Im Rahmen dieses Ermessens muß die Behörde zunächst darüber entscheiden,
    1. ob sie bei bestimmten Verstößen überhaupt tätig wird.
    2. erst danach wird darüber entschieden, wie man die Rechtmäßigkeit wiederherstellt.
    Ob diese Ermessensausübung dann wirklich fehlerfrei gelingt, ist immer ein andere Frage, über die letztlich die Verwaltungsgerichte entscheiden müssen. Für ein Einschreiten kann immer sprechen, dass so ein Verstoß ein negatives Vorbild darstellt, an dem sich weitere Bauherren orientieren würden. Auch die Schwere des Verstoßes, also z.B. die tatsächliche Beeinträchtigung des Nachbarn kann dort berücksichtigt werden.
    Gegen ein Einschreiten lässt sich umgekehrt der Bagatellcharakter eines Verstoßes anführen oder die priorität im Verhältnis zu anderen aktuellen Aufgaben der Gefahrenabwehr (der Verweis auf eine Viezahl zu bearbeitender Bauanträge verfängt hier aber nicht).
    Sehr leicht lässt sich natürlich argumentieren, wenn die Anzeige nicht von einem Angrenzer erstattet wird, sondern von einem x-beliebigen Dritten: Er ist nicht in eigenen Rechten betroffen, so dass man das Ganze regelmäßig schon nicht als Antrag auf ordnungsbehördliches Einschreiten sehen muss, sondern auch eine schlichte Anzeige (mit der Bitte um weitere Bearbeitung in eigener Zuständigkeit) annehmen kann.
  • Wenn nun der Nachbar trotz der ausgetauschten Argumente seinen möglichen Anspruch durch eine entsprechende Klage weiterverfolgt, kann es sein, dass die Behörde vor Gericht unterliegt und zum Erlass der Abrissverfügung verpflichtet wird.
    Dann aber kann sich der Bürgermeister gemeinsam mit den traurigen Kindern auf das Foto stellen und zumindest behaupten, er habe alles versucht, aber das deutsche Baurecht lasse eben keinen Raum für Kinder.
Mehr über die verschiedenen nachbarrechtsrelevanten Vorschriften bei der Errichtung von Kinderspielhaus, Stelzenhaus oder Baumhaus...
(Dieser Beitrag gibt in besonderem Maße die ganz persönliche Meinung des Autors wieder.)
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