Scheune, Bauernhaus oder Stall kaufen und umbauen?

Hier finden Sie in loser Folge kleinere Artikel zum öffentlichen Baurecht in Nordrhein-Westfalen.
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Sebastian Veelken
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Scheune, Bauernhaus oder Stall kaufen und umbauen?

Beitrag von Sebastian Veelken »


BildBeim Anblick einer leerstehenden Scheune erwacht der Baulöwe in manchem Stadtbewohner. Ähnliche Szenen gibt es - je nach Geldbeutel - auch bei alten Ställen oder gleich einem ganzen Bauernhof.
Das deutsche Baurecht hat jedoch dem schnellen Umbau den einen oder anderen Stein in den Weg gelegt.
Wichtigste und dennoch erschreckend unbekannte Grundregel:
Eine Baugenehmigung erstreckt sich nicht nur auf die Errichtung einer steinernen Hülle, sondern umfasst stets das geplante Gebäude samt der vorgesehenen Nutzung.

Ändert man nun die Nutzung, indem z.B. aus dem Stall ein Wohnhaus wird, so ist dieser Vorgang zumeist baugenehmigungsbedürftig. Holt man eine erforderliche Genehmigung nicht ein, sondern nimmt die Nutzung einfach auf, so kann die erlischt die (ursprüngliche) Baugenehmigung - dann ist die neue Nutzung unzulässig und die alte ungenehmigt. Eine ausgesprochen unangenehme Situation.
Eine Nutzungsänderung kann auch dann schon vorliegen, wenn ein vorhandener Stall nicht mehr für die Kühe des Landwirts, sondern für die Pferde oder Wohnwagen des Nachbarn genutzt wird.
Nach dem Grundkonzept des deutschen Planungsrechts ist der sog. Außenbereich, also der Bereich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile, grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Hier liegt der wesentliche Unterschied zum Innenbereich, in dem die Grundstücke der über Bebauungspläne bzw. über die schlichte Lage innerhalb eines Ortsteils "Baurecht erhalten", also bebaubar sind.
Computerfans würden sagen: Im Innenbereich ist die Default-Einstellung "Bauen" - im Außenbereich ist es "Nicht bauen".
Zwar gibt es von dieser Regel durchaus eine Reihe von Ausnahmen, die in § 35 Baugesetzbuch zu finden sind - aber besagter Grundsatz steht einer beliebigen Bebauung sehr schnell im Weg. Leider ist die Vorschrift für Laien kaum zu verstehen, vor allem wenn das eigene Projekt nicht oder "nicht so ganz richtig" zu den explizit zulässigen Vorhaben gehört.

BildBevor also die Straße in den Außenbereich für Sie zur Sackgasse wird, sollten Sie sich von unabhängiger Stelle (!) fachkundig beraten lassen, wenn Sie ernstlich erwägen, "einfach so" ein Gebäude im Außenbereich zu kaufen.

Es gibt noch einen weiteren Beitrag, der sich etwas allgemeiner mit der Nutzungsänderung befasst...
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Sebastian Veelken
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Re: Scheune, Bauernhaus oder Stall kaufen und umbauen?

Beitrag von Sebastian Veelken »

Dieser Beitrag ist auch nach der Änderung der Landesbauordnung vom 1. Januar 2019 unverändert richtig und aktuell.
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