Vergaberecht: Ausschreibungspflicht städtebauliche Verträge

Seit 2007 ging es hier um die Anwendung des Vergaberechts auf Grundstückskaufverträge und städtebauliche Verträge/Erschließungsverträge (Folgen der Ahlhorn-Entscheidung).

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Vergaberecht: Ausschreibungspflicht städtebauliche Verträge

Beitragvon info am 10.08.2007, 16:11

Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 13.06.2007, Az. VII-Verg 2/07 treibt einige Städte auch in NRW um. Vielleicht darf man deshalb ausnahmsweise Informationen zu einem im Vergaberecht und Bauplanungsrecht angesiedelten Fall hier einstellen:

Über die genannten städtebaulichen Verträge deutet sich an, dass darüber hinaus auch Grundstückskaufverträge betroffen sein könnten, wenn mit diesen städtebauliche Ziele verfolgt werden sollen. Das könnte sich etwa aus Bauverpflichtungen oder detaillierten Vorgaben zur Gestaltung etc. ergeben, die über das in einem Bebauungsplan übliche Maß hinausgehen.

Fundstellen der Urteile
Den Beschluss vom 13.06.2007 in NRWE finden, am schnellsten über das Aktenzeichen (direkte Links sind dort unerwünscht):
Az.: Alles auswählen
VII-Verg 2/07

Die vorangegangene Entscheidung des EuGH vom 18.01.2007, C-220/05 gibt es auf der Webseite des EuGH.

Ebenfalls von Interesse ist in diesem Zusammenhang die Entscheidung des EuGH vom 18.07.2007, C-503/04. Danach dauert eine Vertragsverletzung der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zur Europäischen Gemeinschaft fort, solange ein vergaberechtswidrig abgeschlossener Vertrag nicht gekündigt bzw. rückabgewickelt ist.
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Ausschreibungspflicht Grundstücksverkäufe / SBV

Beitragvon info am 17.08.2007, 16:07

Pressemitteilung der Stadt Köln (http://www.stadt-koeln.de/presse/mittei ... index.html)
Montag, 13. 08. 2007, 10:55 Uhr

Transparentere und nachvollziehbare Vermarktung städtischer Filetstücke
Stadt Köln stellt Vergabe städtischer Bauprojekte auf neue Grundlage


Der Wirtschafts- und Liegenschaftsdezernent der Stadt Köln, Dr. Norbert Walter-Borjans, und der Bau- und Planungsdezernent der Stadt Köln, Bernd Streitberger, haben nach einer Erörterung eines Urteils des Oberlandesgerichts OLG vom 13. Juni 2007 angekündigt, die Vergabe städtischer Bauprojekte auf eine neue, der aktuellen Rechtssprechung angepassten Grundlage zu stellen.

Unter Bezug auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Januar hatten die Düsseldorfer Richter entgegen der bislang geltenden Rechtspraxis Grundstücksverkäufe an private Investoren auch dann als „öffentliche Aufträge“ gewertet, wenn die Städte gar nicht Eigentümer der darauf errichteten Bauprojekte werden, die Stadt aber „Erfordernisse“ an den künftigen Investor definiere. Öffentliche Aufträge dieser Art, so genannte Baukonzessionen, seien aber grundsätzlich europaweit auszuschreiben.

Auch wenn das Urteil mit Blick auf unterschriftsreife Investorenwettbewerbe wie dem für die Messe-City Deutz oder das Clouth-Gelände in Nippes ärgerlich sei, so Walter-Borjans und Streitberger, biete es auch die Chance, die Planung künftiger Großprojekte auf eine neue Basis zu stellen, die vor allem große städtische Grundstücksgeschäfte transparenter und die Erwerberauswahl nachvollziehbarer gestalte.

„Wenn wir direkt damit beginnen, Kriterienkataloge für die Ausschreibung und anschließende Vergabe zu entwickeln und sie legitimieren lassen, dann können wir schnell in die europaweite Ausschreibung einsteigen und den Verkauf des Areals zwischen Koelnmesse und Bahnhof Deutz ohne größere Verzögerung auf rechtlich einwandfreier Grundlage vollziehen,“ so der Liegenschaftsdezernent.

Eine belastbare Interpretation der neuen Rechtslage erwartet die Stadt von einem Gutachten (...), das in etwa zwei Wochen vorliegen wird. Das Urteil des OLG biete aber auf jeden Fall die Chance, jetzt „neue Routinen“ zu entwickeln, bei denen Liegenschafts- und Planungsverwaltung eng verzahnt Meilensteine für die Zeit von der Formulierung der Vergabebedingungen bis zum Baubeginn definieren müssten.

Die Dezernenten kündigten an, dafür einzutreten, dass Köln an der Spitze der Bewegung für eine offene, transparente und nachvollziehbare Vermarktung der städtischen Filetstücke marschiere. Streitberger betonte: "Das führt für manch einen externen Beobachter möglicherweise zu einem Aha-Effekt in Bezug auf die Grundstücksvergabepraxis in Köln." Der Kölner Grundstücksmarkt ist international und steht für jedweden potenten Interessenten offen, so der Baudezernent.

Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Simone Winkelhog
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Re: Vergaberecht: Ausschreibungspflicht städtebauliche Verträge

Beitragvon info am 29.05.2008, 13:04

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