VK Baden-Württemberg: SBV nicht vergaberelevant

Seit 2007 ging es hier um die Anwendung des Vergaberechts auf Grundstückskaufverträge und städtebauliche Verträge/Erschließungsverträge (Folgen der Ahlhorn-Entscheidung).

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VK Baden-Württemberg: SBV nicht vergaberelevant

Beitragvon info am 14.03.2008, 15:43

...und es geht in die nächste Runde.
Die Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe befasst sich in ihrem Beschluss vom 07.03.2008, Az. 1 VK 1/08 mit einem Vertragswerk aus Kaufvertrag, Baukonzession und Dienstleistungskonzession.
Sie geht davon aus, dass städtebauliche Verträge mit Bauverpflichtungen keine vergaberelevanten Beschaffungsmaßnahmen sind.

Volltext bei ibr-online
Der Beschluss geht knapp auch auf die geplante Klarstellung in § 99 Abs. 3 GWB ein.

Man darf gespannt bleiben, ob sich diese - vom OLG Düsseldorf abweichende - Meinung durchsetzt...
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Wertheim-Vockenroth, Kaufland: Sofortige Beschwerde

Beitragvon info am 04.04.2008, 11:20

Wie nicht anders zu erwarten, hat die Ast. sofortige Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer erhoben. Das Verfahren geht also in die nächste Runde, die vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe ausgefochten werden wird.
Pressebericht in den Fränkischen Nachrichten vom 2. April 2008
Zuletzt geändert von info am 17.06.2008, 09:46, insgesamt 1-mal geändert.
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OLG Karlsruhe weist Beschwerde zurück

Beitragvon info am 17.06.2008, 09:45

Mit Beschluss vom 13.06.2008 hat der Vergabesenat bei dem Oberlandesgericht Karlsruhe die Beschwerde der unterlegenen Bieterin zurückgewiesen.
Az.: Alles auswählen
15 Verg 3/08

In der Rechtsprechungsdatendank des Landes Baden-Württemberg z. Zt. noch nicht veröffentlicht, aber vermutlich bald über das o.a. Aktenzeichen auffindbar.

Zur Pressemitteilung der Stadt Wertheim vom 17.06.2008 (Deeplink gestört).
Aus der Pressemitteilung der Stadt Wertheim (zum Sachverhalt):
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht in schriftlicher Form vor. Nach dem Gang der mündlichen Verhandlung ist jedoch davon auszugehen, dass sich das Gericht der Auffassung der die Stadt Wertheim vertretenden Rechtsanwaltskanzlei Taylor Wessing, Düsseldorf, anschloss. Diese hatte insbesondere widersprüchliches und damit rechtsmissbräuchliches Verhalten der Firma Edeka gerügt. Edeka hatte sich im Mai 2007 mit den ausführlichen Erläuterungen und Richtigstellungen der Stadt Wertheim zum Vorgang Bahngelände zufrieden gegeben und anschließend der Firma Kaufland den Weiterbetrieb des ehemaligen Kupsch-Marktes angeboten. Mit der anschließenden Übergabe des Marktes an Kaufland machte sich die Firma Edeka ihr eigenes Angebot auf Weiterbetrieb des Kupsch-Marktes unmöglich. Erst wieder am 27. Dezember 2007 leitete Edeka ein - ebenfalls erfolglos gebliebenes - kommunalaufsichtsrechtliches Beanstandungsverfahren im Zusammenhang mit der Grundstücksveräußerung an Kaufland beim Regierungspräsidium Stuttgart ein und sodann - als erste bauliche Aktivitäten auf dem Bahngelände stattfanden - das jetzt abgeschlossene Vergabenachprüfungsverfahrenn. Damit hatte Edeka den Bogen überspannt, ließen die Richter erkennen.

Die Firma Kaufland wird jetzt die weiteren Bauaufträge zur Errichtung des SB-Warenhauses vergeben. Demnach sollen Ende Juli die Bauarbeiten für das Einzelhandelsgroßprojekt mit Hochdruck fortgesetzt werden. Das Handelsunternehmen rechnet mit einer Bauzeit von rd. 12 Monaten, so dass gegenwärtig eine Eröffnung des SB-Warenhauses im Juni 2009 vorgesehen ist.
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OLG Karlsruhe folgt OLG Düsseldorf bei Baukonzession etc

Beitragvon info am 17.06.2008, 14:29

Zack, gerade gefunden beim Forum Vergabe (nur für vier Wochen verfügbar):
http://www.forum-vergabe.de/aktuelles/entscheidungen/

  • Das OLG Karlsruhe schließt sich in allen wesentlichen Punkten zum Thema Baukonzession/Ausschreibungspflicht der Rechtsauffassung des OLG Düsseldorf und des EuGH an.
  • Die vorhergehende Entscheidung der Vergabekammer Karlsruhe vom 07.03.20081, Az. VK 1/08 wird vom OLG Karlsruhe ausdrücklich als unzutreffend bezeichnet.
  • Die Beschwerde der unterlegenen Bieterin nur wegen der eingetretenen Verwirkung ihrer Rechte erneut zurückgewiesen: Die Beschwerdeführerin hatte sich über mehr als sieben Monate nicht mehr "gemeldet".
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