Vor der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist seit Januar 2008 ein Nachprüfungsverfahren wegen eines Grundstücksgeschäftes der Stadt Meerbusch anhängig.
Es geht um den Verkauf von Grundstücken in einem Baugebiet im Stadtteil Büderich, das - nomen est omen - "Kanzlei" heißt.
Neben den bekannten Fragen der Anwendbarkeit des Vergaberechts scheint hier auch die Berechnung des Schwellenwertes (ab 01.01.2008 5,15 Mio. EUR) eine Rolle zu spielen.
Pressebericht in der RP vom 26.03.2008.
