VK Düsseldorf wg. Grundstücksgeschäft in Meerbusch

Seit 2007 ging es hier um die Anwendung des Vergaberechts auf Grundstückskaufverträge und städtebauliche Verträge/Erschließungsverträge (Folgen der Ahlhorn-Entscheidung).

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VK Düsseldorf wg. Grundstücksgeschäft in Meerbusch

Beitragvon info am 27.03.2008, 11:46

Vor der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf ist seit Januar 2008 ein Nachprüfungsverfahren wegen eines Grundstücksgeschäftes der Stadt Meerbusch anhängig.
Es geht um den Verkauf von Grundstücken in einem Baugebiet im Stadtteil Büderich, das - nomen est omen - "Kanzlei" heißt.
Neben den bekannten Fragen der Anwendbarkeit des Vergaberechts scheint hier auch die Berechnung des Schwellenwertes (ab 01.01.2008 5,15 Mio. EUR) eine Rolle zu spielen.

Pressebericht in der RP vom 26.03.2008.
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Schwellenwertberechnung bei Grundstücksgeschäften

Beitragvon info am 09.09.2008, 10:48

Es dürfte sich um diese Verfahren handeln:
Az.: Alles auswählen
VK - 05/2008 - B

Beschluss vom 10.04.2008
Zum Beschluss der Vergabekammer (BezReg Düsseldorf)
Der Beschluss enthält Leitsätze der Bezirksregierung.
Er befasst sich näher mit verschiedenen Ansätzen zur Berechnung der Schwellenwerte bei Grundstücksveräußerungen:

Kaufpreis Grundstück
+ Baukosten nach DIN 276
+ durchschnittlicher Gewinn
__________________________
= Relevanter Wert

Der Beschluss ist bestandskräftig.
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