VK Köln wg. Einkaufszentrum in Stolberg

Seit 2007 ging es hier um die Anwendung des Vergaberechts auf Grundstückskaufverträge und städtebauliche Verträge/Erschließungsverträge (Folgen der Ahlhorn-Entscheidung).

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VK Köln wg. Einkaufszentrum in Stolberg

Beitragvon info am 28.03.2008, 11:14

... jetzt werden sie wohl alle wach.
Jedenfalls läuft nach Presseberichten aus der Aachener Zeitung auch bei der Vergabekammer Köln ein Nachprüfungsverfahren wegen eines kommunalen Grundstücksgeschäfts: Es geht um die Ansiedlung von Kaufland und Burg-Center in Stolberg-Oberstolberg,
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Verwirkung der Antragsbefugnis nach ca 4 Jahren

Beitragvon info am 14.04.2008, 11:52

In der Sache hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln mit Beschluss vom 01.04.2008,
Az.: Alles auswählen
Az. VK VOB 3/2008

die Nachprüfungsanträge aller Antragsteller als unzulässig verworfen.
Soweit sie nicht bereits an fehlendem ernsthaftem Kaufinteresse gescheitert sind, ging die Vergabekammer von einer Verwirkung der Antragsbefugnis aus: Die Antragstellerin hatte sich nach dem Vertragsschluss mit einer anderen Interessentin am 31.07.2003 erstmals ca. vier Jahre später wieder gemeldet.
Zu den materiellen Fragen gelangte die Kammer danach nicht mehr.

Die Entscheidung steht seit 13. April (für 30 Tage) bei ibr-online.de
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OLG Düsseldorf zu Einkaufszentrum in Stolberg

Beitragvon info am 27.05.2008, 11:09

Das OLG Düsseldorf hat über die Anträge auf einstweilige Anordnung in diesem Verfahren entschieden durch Beschluss vom 30.04.2008,
Az.: Alles auswählen
Verg 23/08

Die Entscheidung steht noch nicht bei NRWE, wohl aber für eine kurze Zeit beim Forum Vergabe.
  1. Das OLG bestätigt die Verwirkung der Antragsbefugnis, wie sie die Vergabekammer bereits angenommen hatte. Die unterlegene Bieterin hatte sich nach ihrem vermeintlichen "Ausscheiden" aus dem Verfahren im Februar 2003 erst fünf Jahre später, im Februar 2008 wieder gemeldet.
  2. Der Nachprüfungsantrag gegen die Ag. zu 2 - also die Vertragspartnerin der Stadt - ist unzulässig, da der begehrte Auftrag durch wirksamen Vertragsabschluss bereits erteilt ist. Der Bauauftrag ist insbesondere nicht nach § 138 BGB unwirksam. Hier hält das OLG dem Unternehmen u.a. zugute, dass die Konsequenzen der Annahme einer Baukonzession für das begünstigte Unternehmen "damals - (und soweit ersichtlich bis heute) - in der veröffentlichten Literatur nicht angesprochen worden" waren.

Parallelverfahren der unterlegenen Bieterin gegen Vertragspartner

Daneben gibt es noch ein "Parallelverfahren", also ein selbständiges Nachprüfungsverfahren des nicht zum Zuge gekommenen Projektentwicklungsunternehmens gegen die "die hiesige Antragsgegnerin zu 2.", also der Vertragspartnerin der Stadt.
Die Beschwerde dort wurde von der Vergabekammer Köln durch Beschluss vom 18.04.2008 (VK VOB 9/2008) als unbegründet zurückgewiesen, die Beschwerde ist zu dem Az.
Az.: Alles auswählen
VII-Verg 34/08
bei dem OLG Düsseldorf anhängig.
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OLG Düsseldorf zu Einkaufszentrum in Stolberg

Beitragvon info am 30.06.2008, 13:58

Nunmehr liegt auch die Hauptsacheentscheidung des OLG Düsseldorf in den beiden Verfahren VK Köln Az. VK VOB 3/2008 und VK VOB 9/2008 vor:
Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 18.06.2008,
Az.: Alles auswählen
VII-Verg 23/2008
ist derzeit beim Forum Vergabe abrufbar.

Das OLG Düsseldorf bestätigt die Enrscheidungen der Vergabekammer (bis auf eine Abänderung der Kostenentscheidung):
Antragsbefugt sind nur potentielle Auftragnehmer, keine sonstigen, mittelbar interessierten Unternehmen (wie z.B. Subunternehmer, Projektentwickler etc.).
Ansonsten verweist das OLG zur Verwirkung auf seinen Beschluss im Eilverfahren.

Am Rande wird auch die Position des Baukonzessionärs im Nachprüfungsverfahren thematisiert. Dieser Aspekt dürfte vor allem für Unternehmen relevant werden, die bereits seit langem auf dem Gebiet städtebaulicher Verträge tätig sind, jetzt aber "neu" als Baukonzessionäre agieren: Das OLG denkt an, den Baukonzessionär als Prozessstandschafter für das auftraggebende Konzernunternehmen anzusehen, um dem unterlegenen Bieter eine einfache Rechtsverfolgung zu gewähren.
Eine vergaberechtsfreie Vergabe innerhalb des Konzerns bei anschließender Weitervergabe nach außen sieht das OLG - wenig überraschend - als unzulässig an.

Weiter führt das OLG aus, dass sich die Antragstellerin vorliegend nicht auf die Nichtigkeit des Vertrages nach § 13 S. 6 VgV berufen kann, weil sie aus den o.a. Gründen nicht zu dem geschützten Personenkreis (der zu informierenden Bieter) gehört.
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