Deutsche Aufträge nur noch auf estnisch? ;-)

Seit 2007 ging es hier um die Anwendung des Vergaberechts auf Grundstückskaufverträge und städtebauliche Verträge/Erschließungsverträge (Folgen der Ahlhorn-Entscheidung).

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Deutsche Aufträge nur noch auf estnisch? ;-)

Beitragvon info am 11.04.2008, 10:58

... oder: Der Boom des Estnischen in deutschen Vergabestellen
Verfolgt man die aktuellen Ausschreibungen, so könnte meinen, in Deutschland sei ein wahrer Boom der estnischen Sprache ausgebrochen: Immer wieder steht in den Ausschreibungsorganen der EU für Aufträge, die ganz offensichtlich von deutschen Auftraggebern und zur Leistung in Deutschland ausgeschrieben werden. heute z.B. gab es 27 Ausschreibungen aus Deutschland, zu denen die Unterlagen auf estnisch einzureichen sind.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können:
Estnisch.

estnisch.jpg
Sagen Sie es auf Estnisch...

Bemerkenswerterweise lassen diese Unternehmen - und sogar Städte und Gemeinden - die Abgabe deutscher Bewerbungsunterlagen nicht einmal alternativ zu: Nein, ausschließlich auf Estnisch darf es sein!
Estland mit seinen 1,3 Mio. Einwohnern wird sich freuen, dass seine Landessprache in Deutschland so populär ist, dass deutsche Behörden sogar ihre gesetzliche Bindung an die deutsche Amtssprache vergessen.
Ob die Esten im Zuge der EU-Erweiterung die deutschen Vergabestellen unterwandert haben? Ob sie auf diese Weise ihre Landsmänner begünstigen wollen, die natürlich am leichtesten estnische Bewerbungsunterlagen zusammenstellen können?


Vielleicht liegt es aber auch daran, dass im EDV-Formular das Ankreuzkästchen für die estnische Sprache gleich rechts neben der deutschen deutschen Sprache angezeigt wird? Das Kreuz für "DE" gehört links neben den Text - wer rechts ankreuzt, wählt estnisch:
estnisch_formular.jpg
EU-Formular aus ENotices: Alles klar?

Wenn dann niemand mehr Korrektur liest, bleibt der Trend zum Estnischen ungebrochen. :)

Richtig interessant wird es, wenn man sich die Haftungsfragen überlegt, die sich dabei auftun:
Der Unternehmer, der seine Unterlagen eigens ins Estnische übersetzen läßt, oder der Auftraggeber, der jetzt estnische Teilnahmeunterlagen bekommt.
Auch hausintern kann man hier interessante arbeitsrechtliche Verwicklungen konstruieren, denn häufi dürften es Schreibkräfte sein, die die Angaben nach Diktat in das Formular tippen und den Freischalte-Button betätigen.

Wer es nicht glaubt man selbst nachsehen:
http://ted.europa.eu/Exec?DataFlow=Show ... toconf=yes
Land = DE
Stichwort = estnisch.
z. B.
info
 

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Re: wieder jemand reingefallen...

Beitragvon Veelken am 09.09.2008, 21:54

Es gibt immer noch Leute, die drauf reinfallen:
(...) (Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 27.8.2008, 2008/S 165-222371)
Betr.: CPV: 74224000.
Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen.
Anstatt:
III.2) Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja.
Architekt und Stadtplaner/Garten+Landschaftsarchitekten in Zusammenarbeit mit einen Architekten.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können: Estnisch.
muss es heißen:

III.2) Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja.
Architekt und Stadtplaner/Garten+Landschaftsarchitekten in Zusammenarbeit mit einen Architekten.
Entsprechend Ausschreibung.
IV.4.5) Sprache(n), in der (denen) Projekte oder Anträge auf Teilnahme verfasst werden können: Deutsch.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27.8.2008.

Aber dass man den bösen Grammatikfehler nicht gleich mit ausgebügelt hat, sondern ihn sogar noch zweimal wiederholt, schmerzt doch. Auf § 23 Abs. 1 VwVfG wird verwiesen.
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