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VK 22/2008
mit ihrem Beschluss vom 31.10.2008 zu entscheiden.
Zu dem Beschluss (nicht bestandskräftig)
Der Ast. hatte u. a. versucht, der planenden Stadt schon die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu untersagen.
Eine abschließende Klärung der relevanten Rechtsfragen blieb indes aus, weil ein Grundstücksverkauf noch nicht hinreichend konkret bevorstünde.
Bemerkenswerte Perspektiven eröffnet auch die Laufzeit dieses Nachprüfungsverfahrens: Über den Nachprüfungsantrag vom 3. Juni 2008 wurde am 31. Oktober, also vier Monate später, entschieden. Die vergaberechtlichen Vorgaben von fünf bis zehn Wochen wurden damit bei weitem überschritten.
