BürokratieabbauG I: Bauaufsichts- = Immissionsschutzbehörde

Vorschriftenänderungen im Baurecht aus dem Jahr 2007 finden Sie hier in der Art eines Archivs. Die Themen sind für die Diskussion geschlossen.
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Sebastian Veelken
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BürokratieabbauG I: Bauaufsichts- = Immissionsschutzbehörde

Beitrag von Sebastian Veelken »

Erlass des Innenministeriums des Landes NRW
"Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 2 Nr. 4 a des Ersten Gesetzes zum Bürokratieabbau Az. 51-15.03.01 vom 31.07.2007

In Abänderung eines Erlasses des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 15.06.2007 (Az. VI A 2-100) macht das IM zu § 2 Nr. 4 a) des Bürokratieabbaugesetzes Iauf folgendes aufmerksam:
(...) Nach dem Gesamtzusammenhang der Ersetzungsregelung und dem Regelungszweck sollte eine Ersetzung des rechtswidrig verweigerten Einvernehmens auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durch die für die Erteilung der nach § 13 BImSchG einkonzentrierten Baugenehmigung zuständige immissionschutzrechtliche Genehmigungsbehörde erfolgen können.
Eine gesetzgeberische Klarstellung, dass hier nicht die Bauaufsichtsbehörde, sondern die zuständige Genehmigungsbehörde gemeint ist, wird in Kürze erfolgen.(...)
Mit Blick auf die für Bauaufsichtsbehörden voraussichtlich geringe Relevanz wird vom Versand eines entsprechenden Newsletters abgesehen, zumal der Erlass den Behörden auf dem Dienstweg ohnehin zugestellt wurde.
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