Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes

Vorschriftenänderungen im Baurecht aus dem Jahr 2007 finden Sie hier in der Art eines Archivs. Die Themen sind für die Diskussion geschlossen.

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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes

Beitragvon infobot am 20.08.2007, 10:17

Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren RdErl. d. Innenministeriums v. 1.8.2007 – 56-36.08.09:
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
höheren Dienst 67 Euro
gehobenen Dienst 52 Euro
mittleren Dienst 43 Euro
einfachen Dienst 33 Euro.

Die Empfehlungg gilt mangels anderer Angaben im Erlass ab sofort.
MBl. NRW Nr. 22 vom 14.08.2007, S. 502 ff.
infobot
 

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Beitragvon infobot am 20.08.2007, 10:25

Für die Bauaufsichtsbehörden wichtiger sind indes die Rohbauwerte und Stundensätze nach dem AGT.
Mehr zu den Rohbauwerten ab 15.08.2007
infobot
 


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