BauO § 34: Brandschutztechn Anforderungen an Decken - Erlass

Vorschriftenänderungen im Baurecht aus dem Jahr 2007 finden Sie hier in der Art eines Archivs. Die Themen sind für die Diskussion geschlossen.
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Sebastian Veelken
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BauO § 34: Brandschutztechn Anforderungen an Decken - Erlass

Beitrag von Sebastian Veelken »

Der in diesem Forum angekündigte Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW ist den Bauaufsichtsbehörden zwischenzeitlich zugegangen
(Brandschutztechnische Anforderungen an Decken gemäß § 34 BauO NRW beim nachträglichen Dachgeschossausbau in Gebäuden mittlerer Höhe), Erlass vom 31. Mai 2007, VI A 4-100/34.
Eine "offizielle" Internetquelle habe auch ich noch nicht gefunden, kümmere mich aber darum. Eine Datei liegt hier vor.
Tenor:
(...) Unter diesen Voraussetzungen ist es gerechtfertigt, bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen von den geltenden Vorschriften der BauO NRW abzuweichen und lediglich Anforderungen zu stellen, die ausreichen, um das Sicherheitsniveau des bestehenden Gebäudes zu erreichen. Kompensationsmaßnahmen sind in diesen Fällen grundsätzlich nicht erforderlich.
Kompensationsmaßnahmen bzw. Anforderungen zur Anpassung einzelner Bauteile an die geltenden Vorschriften (§ 87 BauO NRW) kommen nur dann in Betracht, wenn das Sicherheitsniveau des Gebäudes dies erfordert, z. B. zur Beseitigung einer konkreten Gefahr oder wenn aufgrund der beabsichtigten Nutzung Bedenken wegen des Brandschutzes bestehen, z. B. bei Räumen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr.
Die Bauaufsichtsbehörden sind gehalten, unter Beachtung der o.a. Ausführungen in eigener Zuständigkeit über Abweichungen gemäß § 73 BauO NRW zu entscheiden. Tragen Brandschutzdienststellen Bedenken im Rahmen der Beteiligung im Verfahren gemäß § 73 vor, ist von der Bauaufsichtsbehörde zu prüfen, ob die Bedenken im Sinne der obigen Ausführungen gerechtfertigt sind. Nicht gerechtfertigte Bedenken sind von der Bauaufsichtsbehörde nicht weiter zu verfolgen.
Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Innenministerium.
S. Veelken
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Sebastian Veelken
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Re: BauO § 34: Brandschutztechn Anforderungen an Decken - Erlass

Beitrag von Sebastian Veelken »

Der Erlass wird in einem weiteren Erlass des Innenministeriums NRW in weiten Teilen zitiert. Keine Primärquelle, aber besser als nichts: Der Erlass des Innenministers steht im Downloadbereic h des Instituts der Feuerwehr bereit.
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