Hafensicherheitsgesetz NRW - nachrichtlich

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Hafensicherheitsgesetz NRW - nachrichtlich

Beitragvon Veelken am 18.11.2007, 18:10

Ohne unmittelbare Auswirkungen für die Bauaufsichtsbehörden: Im GVBl. Nr 25 vom 16.11.2007 wird das Hafensicherheitsgesetz NRW bekanntgemacht.
Es enthält im Wesentlichen verschärfte Sicherheitsanforderungen für Häfen die auch über sog. ISPS-Anlagen verfügen (Anlagen, die auch Schiffe im Seeverkehr bedienen dürfen). Das sind insgesamt deutlich mehr Häfen, als man meinen sollte. Bei den Rheinanliegern ist z.B. nicht nur Emmerich, sondern auch Rheinberg-Orsoy dabei.
Im HaSiG geht es vor allem um Vorbeugung, Gefahrenvorsorge und Infomationssammlung. Aber:
Bei kritischer Sicherheitslage dürfte dies die Einführung von Zufahrtskontrollen an den Häfen nach sich ziehen. Mal sehen, wo z.B. Stadthäfen den dafür nötigen Rückstauraum für LKW auf den landseitigen Straßen hernehmen...
Zuständige Hafensicherheitsbehörde für ganz NRW ist die Bezirksregierung Düsseldorf.

Das GVBl ist zwar schon erschienen, wird aber erst ab Montag, 19.11.2007 im Internet erscheinen, daher z. Zt. noch ohne direkten Link. Zum GVbl allgemein...
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