Das Bürokratieabbaugesetz I wurde heute bekanntgemacht, es wird damit am 15. April 2007 in Kraft treten. (GVBl. Nr. 9 vom 30.03.2007, S. 133 ff.).
Relevant in baurechtlicher Hinsicht sind § 2 Ziff. 3 (- einstweilen?! - vollständige Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden und § 2 Ziff. 4 (u.a. Anzeigeverfahren mit Überleitungsbefugnis für Nutzungsänderungen sowie für Kleingaragen (letztere nur soweit eine Nachbarzustimmung vorliegt).
Bitte beachten Sie, dass die Landesregierung selbst nicht an den Erfolg dieses Gesetzes zu glauben scheint und schon für den Herbst 2007 eine erneute Änderung im Bereich des Widerspruchsverfahrens plant! Zur besseren Übersicht auch noch unter einem sehr ähnlichen Titel. Mehr zu der weiteren Änderung...
