Bürokratieabbaugesetz I - Widerspruch in NRW abgeschafft

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Sebastian Veelken
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Bürokratieabbaugesetz I - Widerspruch in NRW abgeschafft

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Bürokratieabbaugesetz I wurde heute bekanntgemacht, es wird damit am 15. April 2007 in Kraft treten. (GVBl. Nr. 9 vom 30.03.2007, S. 133 ff.).
Relevant in baurechtlicher Hinsicht sind § 2 Ziff. 3 (- einstweilen?! - vollständige Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei Entscheidungen der Bauaufsichtsbehörden und § 2 Ziff. 4 (u.a. Anzeigeverfahren mit Überleitungsbefugnis für Nutzungsänderungen sowie für Kleingaragen (letztere nur soweit eine Nachbarzustimmung vorliegt).

Bitte beachten Sie, dass die Landesregierung selbst nicht an den Erfolg dieses Gesetzes zu glauben scheint und schon für den Herbst 2007 eine erneute Änderung im Bereich des Widerspruchsverfahrens plant! Zur besseren Übersicht auch noch unter einem sehr ähnlichen Titel. Mehr zu der weiteren Änderung...
info

Nutzungsänderungs-Anzeige: Noch keine Formulare

Beitrag von info »

Ab 15. April ist besteht bei beabsichtigten Nutzungsänderungen die Möglichkeit einer Anzeige (anstelle der Durchführung des Genehmigungsverfahrens) (siehe dazu das o.g. Bürokratieabbaugesetz I).
Gleiches gilt bei der Errichtung von Kleingaragen.
Die NRW-Landesregierung hat jedoch ihre Reformen nur halb zu Ende geführt und die Regelungen über zu verwendenden Vordrucke (§ 1 Abs. 3 BauPrüfVO) bislang nicht geändert und auch keine Formulare für diese Anzeigen bekanntgemacht.
Dies ist insbesondere deshalb ärgerlich, weil die Anzeige nach einer etwaigen Überleitung durch die Bauaufsichtsbehörde zwingend als Bauantrag zu bearbeiten ist. Damit unterliegt sie auch den Vorschriften über die Zurückweisung bei mangelhaften oder unvollständigen Bauvorlagen.
Verschiedene Bauaufsichtsbehörden werden jedoch eigene Formulare entwickeln und im Internet als Empfehlung bereitstellen.
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Sebastian Veelken
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Formulare Nutzungsänderung für den Regierungsbezirk Münster

Beitrag von Sebastian Veelken »

Bürokratieaufbau durch Bürokratieabbau!
Die Bauaufsichtsbehörden im Regierungsbezirk Münster haben sich auf jeweils ein Formular für die Anzeige einer beabsichtigten Nutzungsänderung und eines für die Errichtung einer Grenzgarage mit Nachbareinverständnis verständigt, welches sie ihren Bauherren empfehlen wollen.
Der Kreis Borken hat diese Formulare bereits in seinem Formularservice:
- Anzeigeformular für die Errichtung von Kleingaragen
- Anzeigeformular für Nutzungsänderungen
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Sebastian Veelken
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Beitrag von Sebastian Veelken »

§ 2 Nr. 3 Bürokratieabbaugesetz I (die Änderung der AG VwGO zum Widerspruchsverfahren der Bauaufsichtsbehörden) wird zum 1. November 2007 schon wieder aufgehoben.
Mehr dazu...

Inhaltlich ändert sich aber für die Bauaufsichtsbehörden insoweit nichts, denn die Vorschrift geht zum selben Tag wirkungsgleich in Artikel 1 Nr. 2 des Bürokratieabbaugesetzes II auf.

Das verstehen Sie nicht? Kann passieren:
Es geht doch nichts über eine sogrfältige und überlegt handelnde Landesregierung.
jedenfalls dient diese Aufhebung und der gleichzeitige Neuerlass einer gewissen rechtstechnischen Klarheit, denn dadurch sind ab dem 1. November alle Regelungen zum Widerspruchsverfahren durchgängig in § 6 AGvwGO geregelt.


LT-Drs. 14/5080:
§ 6 Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 AG VwGO-E in der Fassung des Entwurfs der Landesregierung
stellt klar, dass ein Drittwiderspruch in den von § 2 Nummer 3 Bürokratieabbaugesetz I
erfassten Bereichen auch nach dem Bürokratieabbaugesetz II unstatthaft ist. Die vorgeschlagene
Änderung ist rein redaktioneller Natur. Die mit ihr verfolgte Aufnahme der Regelungsbereiche
des § 2 Nummer 3 Bürokratieabbaugesetz I in den § 6 Abs. 3 Satz 2 AG
VwGO-E dient dem Ziel, diese Norm aus sich heraus, das heißt, ohne Notwendigkeit eines
Rückgriffs auf das Bürokratieabbaugesetz I, lesbar zu machen.
Achtung: Die sonstigen Vorschriften des Bürokratieabbaugesetzes I, insbesondere § 2 Nr. 4 mit den Regelungen zu Baugenehmigungs- und Anzeigeverfahren behalten unverändert bis zum 31.12.2010 ihre Gültigkeit.
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