Erbbaupacht Probleme Gebäudeabriss ohne Eigetümerzustimmung

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Erbbaupacht Probleme Gebäudeabriss ohne Eigetümerzustimmung

Beitragvon aviat am 04.11.2009, 14:28

Es wurde ein Erbbaupachtvertrag für ein innerstädtisches Grundstück mit einer Tankstellenkette 1962 abgeschlossen. Diese errichteten eine Tankstelle .Die Erbpachtnehmer haben den Tankstellenbetrieb Ende der 80er Jahre aufgegeben und vermieteten das Gebäude an einen Fuhrunternehmer. Anfang der 2000er wurde das Gebäude von den Erbpachtnehmern (Tankstellenbetreiber) einfach abgerissen ohne den Erbpachtgeber (Grundstückseigentümer) um Erlaubnis zu erfragen.
Der Erbpachtvertrag lässt dies nach Lesart auch nicht zu, so darf der Erbpachtnehmer nur "Zubehörstücke entnehmen", dabei auf "Belange des GrundstückseigentümersRücksicht zu nehmen" und "im Rahmen des Tankstellenbetriebs" Gebaudeteile verändern, abreissen und neu bauen.
Ein Tankstellenbetrieb wurde aber zuletzt nicht mehr ausgeübt (zuletzt wie gesagt Fuhrunternehmer/Taxizentrale)

Hat der Erbpachtnehmer (Tankstellenbetreiber) sich nun schadensersatzprlichtig gemacht. Denn nach Ablauf (oder Heimfall) des
Erbpachtvertrages fällt das Gebäude doch (lt. ErbbauVO) an den Grundstückseigentümer (Erbpachtgeber)
Ist das korrekt ?
aviat
 

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Re: Erbbaupacht Probleme Gebäudeabriss ohne Eigetümerzustimmung

Beitragvon besucher am 07.01.2010, 15:02

Ist schon eine Weile her, aber vielleicht noch von Interesse:

Das kann gut sein - wenn das Gebäude tatsächlich noch einen wirtschaftlichen Wert hatte. Zweifelhaft erscheint das unter anderem
- wegen der möglichen Abschreibung/Abgängigkeit des alten Gebäudes und/oder
- den aus der Nutzung als Tankstelle möglicherweise resultierenden Belastungen (Öl, Benzin ...), die u.U. Sanierungsbedarf auslösen. Solch eine Sanierung kann - ebenso wie die Entsorgung entsprechenden Abbruchmaterials - recht teuer sein und je nach Vertrag zusätzlich wertmindernd wirken.
- Außerdem müssen Erbbaurechtsgeber bei Heimfall meistens den Wert entschädigen.
besucher
 


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