Es wurde ein Erbbaupachtvertrag für ein innerstädtisches Grundstück mit einer Tankstellenkette 1962 abgeschlossen. Diese errichteten eine Tankstelle .Die Erbpachtnehmer haben den Tankstellenbetrieb Ende der 80er Jahre aufgegeben und vermieteten das Gebäude an einen Fuhrunternehmer. Anfang der 2000er wurde das Gebäude von den Erbpachtnehmern (Tankstellenbetreiber) einfach abgerissen ohne den Erbpachtgeber (Grundstückseigentümer) um Erlaubnis zu erfragen.
Der Erbpachtvertrag lässt dies nach Lesart auch nicht zu, so darf der Erbpachtnehmer nur "Zubehörstücke entnehmen", dabei auf "Belange des GrundstückseigentümersRücksicht zu nehmen" und "im Rahmen des Tankstellenbetriebs" Gebaudeteile verändern, abreissen und neu bauen.
Ein Tankstellenbetrieb wurde aber zuletzt nicht mehr ausgeübt (zuletzt wie gesagt Fuhrunternehmer/Taxizentrale)
Hat der Erbpachtnehmer (Tankstellenbetreiber) sich nun schadensersatzprlichtig gemacht. Denn nach Ablauf (oder Heimfall) des
Erbpachtvertrages fällt das Gebäude doch (lt. ErbbauVO) an den Grundstückseigentümer (Erbpachtgeber)
Ist das korrekt ?
