Hallo zusammen,
Aktuell beschäftige ich mich mit dem Thema Prüfungsgebühren.
Wie werden in NRW die Prüfungsgebühren geregelt?
Gibt es ein Gesetz oder ähnliches, dass sowohl eine Berechnungsvorgabe, als auch Gebührensätze vorgibt?
Vielen Dank für Infos,
Gruß
--
Blumenschein
Prüfungsgebühren
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Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
ich würde mal unter www.recht.nrw.de in die AVerwGebO öffnen und unter der Tarifstelle 02 schauen...
Die sog. "Rohbauwerte" einfach dort oben links unter "Rohbauwert" suchen.
ich würde mal unter www.recht.nrw.de in die AVerwGebO öffnen und unter der Tarifstelle 02 schauen...
Die sog. "Rohbauwerte" einfach dort oben links unter "Rohbauwert" suchen.
Beste Grüße von der Weser
Friedrich Büsching

Friedrich Büsching
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Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
vielen Dank, der erste Blick zeigt schon, dass es das sein wird!
Gruß
--
Blumenschein
vielen Dank, der erste Blick zeigt schon, dass es das sein wird!
Gruß
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Blumenschein
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Re: Prüfungsgebühren
Leider war es das dann doch noch nicht ganz.
Aktuell werde ich mit Prüfgebühren der Fachingenierurleistungen im Bereich Statik gem. Prüfgebührenordnung des Landes NRW mit Leistungsansatz von XXX.XXX,XX EUR konfronitert.
Weiterhin ist die Rede von SV-SO 2000 und einer Zone 3.
Sowohl zur Prüfgebührenordnung des Landes NRW, als auch zur SV.SO 2000 und entsprechender Zone 3 kann ich nichts finden.
Was kann damit gemeint sein?
Dankend grüßt
--
Blumenschein
Aktuell werde ich mit Prüfgebühren der Fachingenierurleistungen im Bereich Statik gem. Prüfgebührenordnung des Landes NRW mit Leistungsansatz von XXX.XXX,XX EUR konfronitert.
Weiterhin ist die Rede von SV-SO 2000 und einer Zone 3.
Sowohl zur Prüfgebührenordnung des Landes NRW, als auch zur SV.SO 2000 und entsprechender Zone 3 kann ich nichts finden.
Was kann damit gemeint sein?
Dankend grüßt
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Blumenschein
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Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
das Thema ist für mich noch nach wie vor aktuell, sprich sollte irgendeine Idee vorliegen,.....
Vielen Dank,
Gruß
--
Blumenschein
das Thema ist für mich noch nach wie vor aktuell, sprich sollte irgendeine Idee vorliegen,.....
Vielen Dank,
Gruß
--
Blumenschein
Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
in der Tarifstelle 2.1.5.2 wird die Bauwerksklasse 3 benannt (Berechnung der Statik-Prüfgebühren).
Noch was: http://www.bvpi.de/
Ansonsten kenne ich - als Verwalti und Nicht-Ing. - nur die Windlastzone III (http://de.wikipedia.org/wiki/Windlast nach DIN 1055-4. Ob die allerdings was mit der Honorarberechnung des Statikaufstellers zu tun hat, weiß ich nicht. Ggf. mal die HOAI wälzen...
in der Tarifstelle 2.1.5.2 wird die Bauwerksklasse 3 benannt (Berechnung der Statik-Prüfgebühren).

Noch was: http://www.bvpi.de/
Ansonsten kenne ich - als Verwalti und Nicht-Ing. - nur die Windlastzone III (http://de.wikipedia.org/wiki/Windlast nach DIN 1055-4. Ob die allerdings was mit der Honorarberechnung des Statikaufstellers zu tun hat, weiß ich nicht. Ggf. mal die HOAI wälzen...

Beste Grüße von der Weser 
Friedrich Büsching

Friedrich Büsching
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Re: Prüfungsgebühren
Vielen Dank,
Gruß
--
Blumenschein
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Blumenschein
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Re: Prüfungsgebühren
Blumenschein hat geschrieben:Leider war es das dann doch noch nicht ganz.
.
Weiterhin ist die Rede von SV-SO 2000 und einer Zone 3.
Immerhin honnte ich dazu etwas finden. https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=720031106092333787
Gruß
--
Blumenschein
Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
tja, auf die SV-VO (statt SV-SO) hätte ich eigentlich auch kommen können
...
Aber wenn Sie nun fündig geworden sind ist ja alles gut.
tja, auf die SV-VO (statt SV-SO) hätte ich eigentlich auch kommen können

Aber wenn Sie nun fündig geworden sind ist ja alles gut.
Beste Grüße von der Weser 
Friedrich Büsching

Friedrich Büsching
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Re: Prüfungsgebühren
MILK_Bü hat geschrieben:Hallo,
ich würde mal unter http://www.recht.nrw.de in die AVerwGebO öffnen und unter der Tarifstelle 02 schauen...
Gilt bezgl. der Gebühren eingentlich netto = brutto,
sprich sind die Gebühren von der Umsatzsteuer befreit?
Gruß
--
Blumenschein
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Re: Prüfungsgebühren
MILK_Bü hat geschrieben: Aber wenn Sie nun fündig geworden sind ist ja alles gut.
... leider noch ncht ganz. Ich weiß immer noch nicht, on mit der Prüfgebührenordnung die SV-VO oder die AVerwGebO gemeint sein kann.
Vielen Dank für Hinweise,
Gruß
--
Blumenschein
Re: Prüfungsgebühren
In der Gebührenberechnung nach AVerwGebO schlagen wir die Umsatzsteuer nicht auf.
Wie das in der SV-VO ist weiß ich allerdings nicht...
Wie das in der SV-VO ist weiß ich allerdings nicht...
Beste Grüße von der Weser 
Friedrich Büsching

Friedrich Büsching
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Re: Prüfungsgebühren
Hallo,
die Anlage 1 A. Honorartafel zur Sachverständigenordnung 2000 ist ohne Mehrwertsteuer. Da es sich aber um eine privatwirtschaftliche Leistung handelt, müsste meiner Meinung nach die Mehrwertsteuer abhängig vom Auftraggeber hinzugerechnet werden.
Gruß
--
Blumenschein
die Anlage 1 A. Honorartafel zur Sachverständigenordnung 2000 ist ohne Mehrwertsteuer. Da es sich aber um eine privatwirtschaftliche Leistung handelt, müsste meiner Meinung nach die Mehrwertsteuer abhängig vom Auftraggeber hinzugerechnet werden.
Gruß
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Blumenschein
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