Ich habe eine Frage zu den Anforderungen an die Schornsteine von Holzfeuerstätten und offenen Kaminen.
Es gibt immer mehr Nachbarbeschwerden über Rauchgasbelästigung von solchen Schornsteinen.
Gilt der RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen u. Verkehr v. 6.6.1986 - VA 4.200 immer noch ?
Hier werden unter Punkt 1.1 konkrete Anforderungen gestellt und unter 1.2. der Vollzeug dieser Anforderungen geregelt. Neuere Erlasse zu diesem Thema habe ich nicht gefunden.
Danke!
