Schornsteinhöhen

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Schornsteinhöhen

Beitragvon michael.schumacher am 20.05.2010, 13:23

Ich habe eine Frage zu den Anforderungen an die Schornsteine von Holzfeuerstätten und offenen Kaminen.

Es gibt immer mehr Nachbarbeschwerden über Rauchgasbelästigung von solchen Schornsteinen.

Gilt der RdErl. d. Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen u. Verkehr v. 6.6.1986 - VA 4.200 immer noch ?

Hier werden unter Punkt 1.1 konkrete Anforderungen gestellt und unter 1.2. der Vollzeug dieser Anforderungen geregelt. Neuere Erlasse zu diesem Thema habe ich nicht gefunden.

Danke!
michael.schumacher
 

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Re: Schornsteinhöhen

Beitragvon Haustechniker am 26.05.2010, 15:06

Hallo,

der Runderlass wurde vor ein paar Jahren aufgehoben. Nach dem die (Bau)Ordnungsbehörden in NRW dann lange Zeit nur auf Grundlage etwa des unbestimmten Rechtsbegriffs der "unzumutbaren Belästigung" aus § 43 Abs. 1 Satz 1 tätig werden konnten, hat uns die
1. BImSchV (Kleine und mittlere Feuerungsanlagen) mit dem § 19 Abs. 1 seit dem 22.03.2010 nun wieder eine rechtliche Grundlage mit Angabe von "Höhen- und Abstandmaßen" für Festbrennstofffeuerungsanlagen beschert (allerdings gültig für Neuanlagen).
Zu finden unter BGBl. I S. 38 in der Nr. 4 vom 01.02.2010.

Viele Grüße aus Herford
Haustechniker
 

Re: Schornsteinhöhen

Beitragvon Haustechniker am 26.05.2010, 15:15

Sorry,

kleine Ergänzung; gemeint war natürlich der § 43 Abs. 1 Satz 1 der Bauordnung NRW.
Haustechniker
 

Re: Schornsteinhöhen

Beitragvon Gast am 28.05.2010, 09:00

[quote="Haustechniker"]Hallo,

der Runderlass wurde vor ein paar Jahren aufgehoben. Nach dem die (Bau)Ordnungsbehörden in NRW dann lange Zeit nur auf Grundlage etwa des unbestimmten Rechtsbegriffs der "unzumutbaren Belästigung" aus § 43 Abs. 1 Satz 1 tätig werden konnten, hat uns die
1. BImSchV (Kleine und mittlere Feuerungsanlagen) mit dem § 19 Abs. 1 seit dem 22.03.2010 nun wieder eine rechtliche Grundlage mit Angabe von "Höhen- und Abstandmaßen" für Festbrennstofffeuerungsanlagen beschert (allerdings gültig für Neuanlagen).
Zu finden unter BGBl. I S. 38 in der Nr. 4 vom 01.02.2010.

Viele Grüße aus Herford[/quote]

Danke für die Info,

hier ist aber leider nicht geregelt, welche Abstände der Schornstein zum Nachbarn haben muß, damit
eine Belästigung ausgeschlossen werden kann...

Grüße
Gast
 


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