von P. Lahm :-) am 28.05.2010, 14:19
Es gibt noch weitere Voraussetzungen, die im Einzelfall zu einem anderen Ergebnis führen könnten, aber:
Für den Normalfall ist es richtig: Die Umnutzung des nicht betretbaren Flachdachs in eine Dachterrasse wirft die Abstandflächenfrage mindestens für dieses Bauteil neu auf.
Aus Sicht des Nachbarn und dem Aspekt des sozialen Friedens ist es ein deutlicher Unterschied, ob es sich um ein "totes" Dach handelt, oder ob Sie von früh bis spät sitzen und Ihrem Nachbarn in Wohnung/Garten etc. hinunterschauen können.