Terrassenüberdachung

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Terrassenüberdachung

Beitragvon hkeller am 10.06.2010, 13:13

Hallo, obwohl ich die NRW-Bauordnung gelesen habe habe ich ein Problem. Wir sind Besitzer eines Reiheneckhauses und möchten unsere Terrasse überdachen. Die Beschaffenheit: Die Terrassen sind durch eine 2,1 m Hohe und 3,1 m Lange Mauer getrennt. Nun möchte ich eine Überdachung von 6,3 m Länge und 3 m Tiefe errichten, die an den Seiten mit einem 2teiligen Fenster versehen wird, die bis auf die bestehende Mauer reichen sollen. Die Überdachung ist ohne Baugenehmigung (§65 Abs.1 8b) machbar, nur und nun zu meiner eigentlichen Frage: Muß ich hier dennoch eine Brandschutzmauer und Brandschutzscheiben einsetzen, obwohl jetzige Mauer keine Brandschutzmauer ist und so seinerzeit genehmigt wurde?
hkeller
 

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Re: Terrassenüberdachung

Beitragvon Anders Leben am 23.06.2010, 08:44

So ganz verstanden habe ich den Fall wohl nicht.

Terrasse überdachen, Wand drum, Fenster rein - das klingt nicht mehr nach Terrasse, sondern nach "Wintergarten" (= Anbau).

Vielleicht sollten Sie sich mit Plänen in der Bauaufsichtsbehörde beraten lassen, das dürfte schneller und rechtssicherer klappen.
Anders Leben
 


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