von hkeller am 10.06.2010, 13:13
Hallo, obwohl ich die NRW-Bauordnung gelesen habe habe ich ein Problem. Wir sind Besitzer eines Reiheneckhauses und möchten unsere Terrasse überdachen. Die Beschaffenheit: Die Terrassen sind durch eine 2,1 m Hohe und 3,1 m Lange Mauer getrennt. Nun möchte ich eine Überdachung von 6,3 m Länge und 3 m Tiefe errichten, die an den Seiten mit einem 2teiligen Fenster versehen wird, die bis auf die bestehende Mauer reichen sollen. Die Überdachung ist ohne Baugenehmigung (§65 Abs.1 8b) machbar, nur und nun zu meiner eigentlichen Frage: Muß ich hier dennoch eine Brandschutzmauer und Brandschutzscheiben einsetzen, obwohl jetzige Mauer keine Brandschutzmauer ist und so seinerzeit genehmigt wurde?