von Anders Leben am 18.06.2010, 10:11
Das mache ich dann doch lieber in der (größeren) Bibilothek, z. B. Universitäts- und Landesbibliothek oder Behördenbib. und greife mir dort einen BauO-Kommentar aus dem Jahr 1984.
Als Näherungswert geht es noch unmittelbar über die Gesetz- und Verordnungsblätter des Landes NRW, mit denen man sich zurückhangeln kann, wenn die exakten Fundstellen mitziert sind (Am einfachsten aus etwaigen Bescheiden, lästiger über eine alte Fassung, die ja am Ende immer sagt, welche Vorgängerversion sie aufhebt).
Birgt aber das Risiko, dass man zwischenzeitliche kleine Änderungen z.B. einer Verordnung von 1978, die in 1980, 1982 und 1983 in kleineren Punkten geändert wurde, dann nicht mitbekommt.