Hallo liebe Forumsnutzer,
nach Recherchen hier hoffe ich, dass ich auch zu meinem Problem Hilfe bekomme.
Wir hatte ein Haus, das bis Ende der 60er Jahre ein Kuhstahl war, gekauft. Nach dem Umbau durch Vorbesitzer war dieses Haus seit dem Jahr 1969 ein Wohnhaus. Die dazugehörige Fläche wird als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen.
Wir würden gerne 2 Außenwände und die Zwischendecke austauschen (lt. Auskunft eines Statikers unproblematisch) weil diese ziemlich marode sind. Müssen wir dabei etwas beachten? Kann uns das Baumat dabei Schwierigkeiten machen? Gibt es Vorschriften auf die man sich berufen kann, um dies zu begründen?
Danke für Ihre Hilfe
