VwVfG, VwZG, GebG: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie

Baurechtliche Vorschriftenänderungen des Jahres 2009 finden Sie hier in der Art eines Archivs. Die Themen sind für die Diskussion geschlossen.
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Sebastian Veelken
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VwVfG, VwZG, GebG: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie

Beitrag von Sebastian Veelken »

Ein Ansatz zur Umsetzung der Richtlinie ist nun mit dem Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens-, zustellungs- und gebührenrechtlicher Regelungen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in das Landesrecht von Nordrhein-Westfalen und weiterer Anpassungen in das Gesetzgebungsverfahren gegangen.
LT-Drs. 14/8025 01.12.2008
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag NRW
Mit dem Gesetzentwurf werden u.a. die allgemeinen Regelungen über die nach der Richtlinie vorgesehene Genehmigungsfiktion nach Fristablauf sowie für den sog. Einheitlichen Ansprechpartner geschaffen.
Beide Regelungen sind aber danach nicht generell anwendbar, sondern nur nach besonderer gesetzlicher Anordnung für den jeweiligen Verfahrenstyp.

Ob und in welchem Umfang das für Baugenehmigungsverfahren und sonstige bauaufsichtlicher Verfahren zur Anwendung kommen wird, bleibt nach dem Konzept also weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.


Nachtrag 20.05.2009:

Direkt zum Hinweis auf die Bekanntmachung weiter unten auf dieser Seite
info

VwVfG, VwZG, GebG: Gesetz beschlossen

Beitrag von info »

Das Gesetz ist vom Landtag am 6. Mai 2009 beschlossen worden, aber bisher noch nicht verkündet worden.

Relativ spät ist noch eine Zustellungserleichterung gegenüber ins Ausland abgetauchten juristischen Personen in das Gesetz gekommen, die noch ausgewertet werden sollte...

Zum Vorabdruck des Gesetzes auf den Seiten des Landtags
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Sebastian Veelken
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Re: VwVfG, VwZG, GebG: Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die Änderungen beim Gebührengesetz des Landes NRW betreffen übrigens
  • die Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes bis 2014 und
  • eine Abkehr vom Äquivalenzprinzip für die "dienstleistungsrelevanten" Gebührentatbestände sowie
  • die Verlängerung der Geltungsdauer des GebG insgesamt über den 30.06.2009 hinaus bis zum 30.06.2014
Die Verwaltungsgebühren in NRW werden bekanntlich zum einen nach dem Verwaltungsaufwand berechnet, zum anderen aber auch nach dem Wert der Entscheidung für den Betroffenen. Dieser Wert ist bei Baugenehmigungen bekanntermaßen hoch, so dass die Baugenehmigungsgebühren für viele Kommunen eine nennenswerte Einnahme darstellen.
Nach den letzten mir bekannten Positionen des Städtetages u.a. gehören die Bauaufsichtsbehörde nicht zu besagten "dienstleistungsrelevanten" Tätigkeiten, die Dienstleistungsrichtlinie ist also auf ihre Tätigkeit nicht anwendbar. Somit sollten die genannten Einnahmen von der Änderung nicht betroffen sein.
Es bleibt aber abzuwarten, ob das letztlich auch in der EU so gesehen wird.

Die in der Gesetzesbegründung angekündigte Änderung des Gebührentarifes (AGT) zur Hervorhebung der betroffenen Tarifstellen bleibt daraufhin jedenfalls zu beobachten.
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Sebastian Veelken
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VwVfG, VwZG, GebG-Änderung: Umsetzung Dienstleistungsrichtli

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Gesetz wurde am 20.05.2009 im GVBl. Nr. 13/2009, S. 296 ff. bekanntgemacht und tritt damit morgen in Kraft.

Nachtrag 26.05.2009:
Die Information über den kostenlosen Newsletter "Vorschriften-Update" ist am 26.05.2009 erfolgt.
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