Seite 1 von 1

SondernutzungsgebührenVO (Bundesfernstraßen Landesstraßen)

Verfasst: 28.04.2009, 21:19
von Sebastian Veelken
Am 1. Mai 2009 tritt die Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Bundesfernstraßen und Landesstraßen (Sondernutzungsgebührenverordnung - SonGebVO) in Kraft.
Sie gilt u.a. für die Berechnung der Gebühren für Zufahrten außerhalb von Ortsdurchfahrten.
Verkündet im GVBl. NRW vom 28.04.2009, S. 262 ff.

Die Vorschrift ist nicht von den unteren Bauaufsichtsbehörden, sondern von den jeweiligen Straßenbaulastträgern anzuwenden, sie steht deshalb eher informatorisch hier.
Aus demselben Grunde erfolgt hierzu keine gesonderte Nachricht über den kostenlosen Newsletter "Vorschriften-Update".