Auch wenn es die Bauaufsichtsbehörden eher selten betrifft: Die novellierte HOAI ist im BGBl. I Nr. 53 vom 17. August 2009, S. 2732 bekanntgemacht worden und damit am 18. August 2009 in Kraft getreten. Sie gilt gem. § 55 HOAI für alle Leistungen, die ab dem 18. August 2009 vereinbart werden.
Weil es keine bauaufsichtliche Vorschrift ist, gibt es dazu auch keine eigene Nachricht über das Vorschriften-Update.
