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DVO-BauGB bereinigt

Verfasst: 07.12.2009, 10:31
von Sebastian Veelken
Die Änderung ist inzwischen beschlossen und im GVBl. Nr. 32 vom 04.12.2009, S. 624 bekanntgemacht.
Sie ist damit am 5. Dezember 2009 in Kraft getreten.
  • Die bisherige Zuständigkeitszuweisung für die Ersetzung des rechtswidrig versagten gemeindlichen Einvernehmens ist unter Verweis auf die spezielle Regelung im Bürokratieabbaugesetz I hier gestrichen worden.
  • Die Zuständigkeitsregelung für die Bewilligung von Städtebauförderungsmitteln ist etwas allgemeiner gefaßt worden.
  • Die Berichtspflicht in § 17 wurde langfristig auf einen Fünf-Jahres-Takt festgelegt.
Eine nähere Begründung zu den Änderung finden Sie in der LT-Vorlage 14/2877 (auf der Webseite des Landtags).

Eine entsprechende Information wird mit dem nächsten Vorschriften-Update erfolgen.

Re: DVO-BauGB bereinigt

Verfasst: 08.12.2009, 08:20
von Sebastian Veelken
Der Hinweis im kostenlosen Newsletter Vorschriften-Update ist heute erfolgt.