AVerwGebO: Kleinere Änderungen am Gebührentarif

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AVerwGebO: Kleinere Änderungen am Gebührentarif

Beitragvon Veelken am 15.12.2009, 22:54

Im GVBl. Nr. 33 vom 09.12.2009, S. 661 ff. werden diverse Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung und insbesondere des Allgemeinen Gebührentarifes bekanntgemacht.
Die bauaufsichtlichen Kernthemen (Tarifstellen 2 - Baurechtliche Angelegenheiten) bleiben unverändert.
Änderungen gibt es in diesem Bereich lediglich bei den sonstigen Gebühren, und zwar
  • zum einen für die Anerkennungen etc. der Prüfingenieure und
  • zum anderen durch die Neueinführung einer TS 2.9.6 Prüfung und Begutachtung von Abgasanlagen (zu § 43 Abs. 7 BauO) für die Bezirksschornsteinfegermeister.
  • Außerdem wird die Mindestgebühr bei Vomhundert- bzw. Vomtausendsätzen in § 4 AVerwGebO von bislang 5 auf 10 EUR heraufgesetzt.

Derzeit (für eine beschränkte Zeit) nachlesbar beim Innenministerium.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich auf Anfragen zu individueller Rechtsberatung nicht reagieren kann.
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