§ 68 VwVG lautet nunmehr:
(1) Vollzugsdienstkräfte im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. die Vollziehungsbeamten bei der Ausübung ihrer Befugnisse nach § 14,
2.die Dienstkräfte der Ordnungsbehörden und der Sonderordnungsbehörden im Sinne des Ordnungsbehördengesetzes,(...)
Gleichzeitig entfallen die früheren besonderen Benennungen der Dienstkräfte der Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Umweltschutz (StAfA und StUA).
Mehr dazu - insbesondere die Begründung zu den Änderungen - finden Sie in der LT-Drs. 14/9709.
Zu den Vorgangsdaten beim Landtag NRW
Zu der oben beschriebenen Änderung heißt es dort:
Nummer 3 vollzieht die mit der Verwaltungsstrukturreform erfolgten Aufgabenübertragungen nach.
