EEWärmeG-DG NRW: In Kraft ab 24.12.2009

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Sebastian Veelken
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EEWärmeG-DG NRW: In Kraft ab 24.12.2009

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das
Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich in Nordrhein-Westfalen
wird sozusagen als Weihnachtsgeschenk am Heiligabend in Kraft treten.
Nachzulesen im GVBl NRW 2009 Nr. 42 Seite 875 ff.

Die Zuständigkeit für diese Aufgabe findet sich in § 5 (s.u.). Sie richtet sich an die Körperschaften allgemein - nicht an die unteren Bauaufsichtsbehörden.
§ 5 Zuständige Behörden

Zuständige Behörden sind
1. die kreisfreien Städte,
2. die Großen und die Mittleren kreisangehörigen Städte (im Sinne des § 4 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen) und
3. die Kreise für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden.
Mehr zum Werdegang dieses Gesetzes gibt es in der "Vorwarnung" bei den Entwicklungen unter Beobachtung.
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