VwVfG: Europäische Verwaltungszusammenarbeit

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VwVfG: Europäische Verwaltungszusammenarbeit

Beitragvon Veelken am 24.12.2009, 00:05

Das
Gesetz über die europäische Verwaltungszusammenarbeit der Verwaltungsbehörden in Nordrhein-Westfalen
soll dazu dienen, grenzüberschreitende Hilfeleistungen zu vereinfachen.
Unmittelbare Ersuchen von der einen unteren Behörde zur unteren Behörde eines anderen Mitgliedsstaates ("kurzer Dienstweg") sind allerdings wohl auch weiterhin nicht vorgesehen - zumindest gibt es eine Verordnungsermächtigung, die die Einrichtung zentraler Bündelungsstellen durch die Landesregierung ermöglicht.
Nachzulesen im GVBl. NRW Nr. 41 S. 853 ff.
Bleibt also abzuwarten, ab wann Bauaufsichtsbehörden auch bei Mallorca-Auswanderern etc. wirksam vollstrecken können.
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