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Landesplanungsgesetz geändert

Verfasst: 26.03.2010, 11:28
von b052c
Der Landtag NRW hat am 10.03.2010 das Gesetz zur Änderung des Landesplanunggesetzes NRW (LPlG) und weiterer Vorschriften beschlossen. Die Veröffentlichung steht noch aus.
Mit der Novellierung des Landesplanungsgesetzes von 2005 sollen:
- der Dualismus von Landesentwicklungsprogramm (LEPro) und Landesentwicklungs­plan (LEP) aufgehoben,
- Genehmigungspflichten soweit wie möglich durch Anzeigepflichten ersetzt und
- das Landesplanungsgesetz vereinfacht werden.
Daneben wurden das Gesetz über den Regionalverband Ruhr (RVRG) von 2004 in § 10 Abs. 9 Sätze 1 und 2 geändert sowie der § 3 des Ersten Gesetzes zum Bürokratieabbau (Bürokratieabbaugesetz I) von 2007 aufgehoben.

Landesplanungsgesetz geändert

Verfasst: 13.04.2010, 22:27
von Sebastian Veelken
Die beschriebene Änderung wurde im GVBl. Nr. 12, S. 211 ff. bekanntgemacht und ist dementsprechend am heutigen 13.04.2010 in Kraft getreten.
Derzeit finden Sie den Text noch auf recht.nrw.de.

Die Änderung beruht auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung LT-Drs. 14/10088 (Landtag NRW), jedoch mit Änderungen entsprechend der LT-Drs. 14/10733.