Landesnaturschutzgesetz: Novellierung

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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Sebastian Veelken
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Landesnaturschutzgesetz: Novellierung

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das bisherige Landschaftsgesetz steht ebenso wie die Landesbauordnung - zur Novellierung an.
Den entsprechenden Referentenentwurf gibt es unter LT-Vorlage 16/3043 auf den Internetseiten des Landtags.
Aus der Problemdarstellung der Landesregierung:
Mit dem am 1 . März 201 0 in Kraft getretenen Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli
2009 (BGBI. I S. 2542) hat der Bundesgesetzgeber das Naturschutzrecht in Deutschland
a uf eine neue Gru ndlage gestellt. Alle Vorschriften des neuen Bundesnaturschutzgesetzes
gelten jetzt unmittelbar, nachdem im Zuge der Föderalismusreform I
die bisher für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehende
Kompetenz zur Rahmengesetzgebung durch d ie Kompetenz zur konkurrierenden Gesetzgebu
ng abgelöst worden ist. M it dem Inkrafttreten des Bundesnaturschutzgesetzes
sind viele Vorschriften des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen nicht mehr anwendbar,
da sie vom Bundesrecht überlagert werden. Die dadurch entstandene
Rechtslage ist sehr unübersichtlich und anwenderunfreundlich . Damit steht eine
Rechtsbereinigung und umfangreiche Anpassung des Landesrechts an.
Es ist das rechtspolitische Ziel, das Landschaftsgesetz hin zu einem Landesnaturschutzgesetz
fortzuentwickeln. Im Rahmen einer Novelle des Landschaftsgesetzes hin
zu einem N RW-Naturschutzgesetz soll das neue Bundesnaturschutzrecht u nter Nutzung
landesrechtlicher Handlungsspielräume für einen starken Naturschutz u mgesetzt
werden. Regelu ngen , die in den vergangenen Jahren zu Lasten der Natur (Verschlechterungen
z. B. bei der Eingriffsregelung, den Mitwirkungs- und Klagerechten, den
Landschaftsbeiräten und beim Biotopschutz) getroffen wurden, sollen korrigiert werden .
Weiterhin sollen z. B. der Grünlandschutz und der Biotopverbund als wichtige Elemente
zur Wahru ng der Biodiversität gestärkt werden . In das zu novellierende Gesetz sollen
Regelungen zu Biosphärenregionen und Nationalen Naturmonu menten sowie ein Vorkaufsrecht
zugunsten von Naturschutzvereinen und -Stiftungen bei Veräußerung von
geschützten Flächen landesrechtlich verankert werden.
Schließlich wurde eine Biodiversitätsstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen entwickelt,
in der gezielte Überlegu ngen für d ie Erhaltung der Biodiversität in NordrheinWestfalen
enthalten sind. Diese Ansätze sind in das Gesetz übernommen worden , soweit
sie einer gesetzlichen Umsetzung zugänglich waren. Dabei war allerdings zu be-
Auf der Grundlage dieses Entwurfes erfolgt die Beteiligung der Verbände, bevor der Gesetzentwurf nachfolgend in das reguläre Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden wird. Mit der o.a. Vorlage werden die Landtagsabgeordneten darüber informiert, was die Landesregierung derzeit den Verbänden vorlegt.
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