Nichtraucherschutzgesetz (bauaufsichtlich i.E. irrelevant)

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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infobot

Nichtraucherschutzgesetz (bauaufsichtlich i.E. irrelevant)

Beitrag von infobot »

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt in einer Pressemitteilung Grundzüge des geplanten Nichtraucherschutzgesetzes mit, das zum 1. August 2008 in Kraft treten soll.

Aus der Pressemitteilung:
„Grundsätzlich wird in allen öffentlichen Einrichtungen ein generelles Rauchverbot gelten. Geraucht werden darf nur noch in abgetrennten Raucherräumen. In den Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern darf künftig nur noch im Freien geraucht werden, hier werden keine Raucherräume mehr zugelassen“, so Gesundheitsminister Laumann weiter. „Ausnahmen können in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Landes können aber aus palliativmedizinischen, therapeutischen oder psychiatrischen Gründen zugelassen werden“, so Laumann weiter.
„Auch in den nordrhein-westfälischen Gaststätten – egal ob Schankwirtschaft oder Restaurant – wird künftig ein generelles Rauchverbot gelten. Geraucht werden darf auch hier noch in einem abgetrennten Nebenraum. Das Rauchverbot gilt nicht für Festzelte und bei Volksfesten. Bei Familienfeiern oder anderen geschlossenen Gesellschaften in abgetrennten Sälen kann künftig der Gastgeber entscheiden, ob geraucht werden darf oder nicht“, sagte Laumann weiter. „Im Rahmen der Erstellung der Eckpunkte wurde auch die Frage der Definition von Ausnahmen im Gaststättenbereich (so genannte „Eckkneipenregelung“) geprüft. Hierzu wurde bisher keine rechtlich tragfähige Lösung gefunden. Sollte es im Gesetzgebungsverfahren weitere, über die Eckpunkte hinausgehende und belastbare Vorschläge geben, so werden diese im weiteren Verfahren geprüft.“

Das Gesetz enthalte eine Innovationsklausel. „Sollten irgendwann die technischen Voraussetzungen bei der Entlüftungstechnik so hoch entwickelt sein, dass Nichtraucher im gleichen Raum wirksam vor den Folgen von Tabakrauch geschützt werden können, sind weitere Ausnahmen beim Rauchverbot in Gaststätten möglich.“
Warten wir mal ab, wer das Vorliegen dieser Voraussetzungen dann in welchem Verfahren prüfen muß. Gaststättenaufsicht? Gesundheitsbehörde? Bauaufsicht?
info

NRSG: der Kelch scheint vorüberzugehen

Beitrag von info »

Das Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums vom 19.06.2007 liest sich so, als ob die Bauaufsichtsbehörden vom Nichtraucherschutzgesetz (NRSG) nicht betroffen sein werden. Auch nicht für die Ausnahmevorschrift
für Gaststätten einschließlich Vereinen und Gesellschaften soweit abgeschlossene
Raucherräume zur Verfügung stehen, diese nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche in Anspruch nehmen und als Raucherräume gekennzeichnet
sind.
Mit Blick auf diese Norm kann man gespannt sein, wieviele ehemalige Discotheken und Clubs künftig Räumlichkeiten
zur Nutzung von Vereinen und Gesellschaften, deren ausschließlicher
Zweck der gemeinschaftliche Tabakkonsum ist (Raucherclubs);
sein werden, die ausnahmsweise auch mal einen Nichtraucher hereinlassen ;-) Back to the roots - da weiß man dann auch wieder, warum es "Club" heißt.
infobot

Beitrag von infobot »

Der Gesetzentwurf der Landesregierung liegt vor, für den 23.08.2007 steht er in 1. Lesung auf der Tagesordnung des Plenums.
Zum Gesetzentwurf, LT-Drs. 14/4834
Die Bauaufsichtsbehörden sind mit der Umsetzung nicht betroffen.

infobot
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Sebastian Veelken
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Gesetzesbeschluss am 5. Dezember 2007 vorgesehen.

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen steht für den 5. Dezember 2007 als TOP 6 (ohne Debatte) auf der Tagesordnung der Plenarsitzung des Landtags.
Da ein Teil des Gesetzes (nicht der Nichtraucherschutz in Gaststätten) schon am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, dürfte es nachfolgend auch noch kurzfristig verkündet werden.
Edit 08.12.2007: Es handelt sich bei diesem Entwurf nicht um den Gesetzentwurf der Landesregierung, sondern um den "Konkurrenzentwurf" der Grünen. Mehr zu den damit nunmehr drei laufenden Gesetzgebungsverfahren beim Landtag NRW.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung heißt:
Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen
(LT-Drucksache 14/483)
infobot

Beitrag von infobot »

Alle drei Gesetzentwürfe stehen auf der Tagesordnung der Landtagssitzung am 19. Dezember 2007 (TOP 11).
Mit dem termingerechten Inkrafttreten des Regierungsentwurfes LT-Drs. 14/4834 dürfte danach zu rechnen sein.
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Sebastian Veelken
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Nichtraucherschutzgesetz: Regierungsentwurf angenommen

Beitrag von Sebastian Veelken »

Nicht wirklich überraschend hat der Landtag heute (19.12.2007) den Regierungsentwurf des Nichtraucherschutzgesetzes angenommen.
Mehr dazu.
Direkt zum Text des Nichtraucherschutzgesetzes (Landtagsinformation).
Die Relevanz für die Bauaufsichtsbehörden ist gering geblieben - es sei denn, nun kämen Gastwirte in großer Zahl auf Umbau-Ideen oder würden sich mit voreiligen Nachbesserungen ihre Rettungswege verstellen.

Von einer Bekanntmachung des Gesetzes in Kürze ist auszugehen, so dass es im Kern am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. Die Gaststättenvorschriften gelten ohnehin erst ab 1. Juli 2008.
infobot

Beitrag von infobot »

Die Bekanntmachung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW erfolgte im GVBL. NRW Nr. 34 vom 28.12.2007, S. 741 ff. Es trat am 1. Januar 2008 in Kraft, bezüglich der Gaststätten zum 1. Juli 2008-
Zum GVBl.

Weil die Bauaufsichtsbehörden mit der Umsetzung nicht betraut sind, kann das Thema hier geschlossen werden und muß bei den Vorschriftenänderungen m.E. nicht auftauchen.
Die Sonderregelung für abgeschlossene Raucherräume gilt kraft Gesetzes und ohne vorherige besondere Genehmigung.
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