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Einzelhandelserlass 2008

Verfasst: 05.04.2008, 16:29
von Sebastian Veelken
Der Erlass über die "Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben - Bauleitplanung und Genehmigung
von Vorhaben", der sog. Einzelhandelserlass wird derzeit überarbeitet.
Der Erlass soll u.a. an die geänderten Zielvorgaben des LEPro sowie die Änderungen im BauGB angepaßt werden. Geändert wird nach der vorliegenden Fassung des Entwurfes auch Ziff. 5.6. - Vorlage von Bauanträgen bei der Bezirksregierung: Die First für die "Zustimmungsfiktion" wird von bisher
zwei auf künftig einen Monat verkürzt.

In der Sache liegt u.a. den kommunalen Spitzenverbänden seit Herbst 2007 ein Entwurf vor.
Ein Termin für die Bekanntmachung ist noch nicht bekannt, Mitarbeiter
des Ministeriums sehen aber bereits Seminare für den April und Juni 2008
vor... (Gesehen beim Volksheimstättenwerk, VHW, http://www.vhw.de/seminar/formular.php?snummer;NW082292)

Re: Einzelhandelserlass: Überarbeitung steht an

Verfasst: 17.04.2008, 12:16
von Michael Starck
Hallo Kolleginnen und Kollegen,

in einer am 16.04.2008 vom Volksheimstättenwerk in Bergisch Gladbach-Bensberg abgehaltenen Fortbildungsveranstaltung hat die beim MBV am neuen Einzelhandelserlass federführend tätige MR`in Elisabeth Heitfeld-Hagelgans den aktuellen Verfahrensstand mitgeteilt. Nach erfolgter Anhörung u.a. der kommunalen Spitzenverbände, Bezirksregierungen u.s.w. sind die dort abgegebenen Stellungnahmen inzwischen ausgewertet. Teilweise führen diese noch zu kleinen redaktionellen Änderungen. So wird wohl in der noch zu beschließenden endgültigen Version des Erlasses die von Herrn Dr. Veelken angeführte Monatsfrist für die Zustimmungsfiktion bei Vorhaben gem. § 11 Abs. 3 BauNVO aufgrund von Interventionen der Bezirksregierungen auf 2 Monate verlängert. Nicht ganz geklärt ist die rechtliche Qualität einer möglichen gegenteiligen "Stellungnahme" der jeweiligen Bezirksregierung. Dass es sich hierbei nicht mehr um die nach alter Rechtslage erforderliche Genehmigung handelt, ist wohl klar. Ob es sich jedoch im Falle einer von der Bezirksregierung vertretenen gegenteiligen Auffassung um eine fachaufsichtliche Weisung handeln könnte, ist umstritten. Nach Auffassung von Frau Heitfeld-Hagelgans "wird sich das schon einspielen".

Eine für die Praxis relevante Aussage, die in dieser Deutlichkeit dem Erlass nicht zu entnehmen ist, konnte Frau Heitfeld-Hagelgans dennoch entlockt werden. Bei der Berechnung der Verkaufsfläche zählen die beliebten, außen am Gebäude platzierten Unterstände für Einkaufswagen dann mit, wenn sie unmittelbar am Gebäude selbst angeordnet wurden. Erst wenn zwischen dem Einzelhandelsbetrieb und der baulichen Anlage, die der Unterstellung der Einkaufswagen dient, mindestens eine Fahrgassenbreite oder eine Stellplatzbreite dazwischen liegt, ist aufgrund der räumlichen Distanz diese Fläche nicht mehr der Verkaufsfläche zuzuordnen.

Ein genauer Termin für die Bekanntmachung des neuen Einzelhandelserlasses wurde auch im Rahmen dieser Veranstaltung nicht genannt.

Mit kollegialem Gruß

gez.

Michael Starck

Einzelhandelserlass: 2008 veröffentlicht

Verfasst: 10.10.2008, 00:08
von Sebastian Veelken
Der Erlass ist jedenfalls auf der Homepage des MBV veröffentlicht, mehr bei den Vorschriftenänderungen, das Thema hier wird daher geschlossen.