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Novellierung der Hochhausverordnung (HochhVO)

Verfasst: 01.10.2009, 15:19
von b052c
Nach aktueller Information des MBV ist das Verfahren für eine neue Verordnung über den Bau und Betrieb von Hochhäusern in NRW fast abgeschlossen. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen, nach Prüfung durch die Normenprüfstelle des Innenministeriums, nach Notifizierung durch die EU und schließlich nach Billigung des Ministers steht derzeit noch die Anhörung des zuständigen Landtagsausschusses aus, die voraussichtlich am 12.11.09 stattfinden wird. Das Inkrafttreten ist für den 28.12.2009 vorgesehen.

Die novellierte Hochhausverordnung wird künftig Bestandteil der neuen "Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten" (Sonderbauverordnung - SBauVO) sein, dessen Inhalt wie folgt aufgebaut ist:
Teil 1: Versammlungsstätten (§§ 1 - 46)
Teil 2: Beherbergungsstätten (§§ 47 - 58)
Teil 3: Verkaufsstätten (§§ 59 - 87)
Teil 4: Hochhäuser (§§ 88 - 116)
Teil 5: Garagen (§§ 117 - 138)
Teil 6: Betriebsräume für elektrische Anlagen (§§ 139 - 145)
Teil 7: Schlussvorschriften (§ 146)

SBauVO: Entwurf noch nicht veröffentlicht

Verfasst: 28.10.2009, 08:10
von Sebastian Veelken
Inzwischen liegt mir zwar eine Fassung der Sonderbauverordnung nebst Erläuterungen vor - die entsprechenden Dokumente habe ich aber bislang weder beim Landtag noch beim Bauministerium veröffentlicht gesehen.
Die Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 12.11.2009 ist bereits veerfügbar, zu TOP 8 b werden auch "weitere Verordnungsentwürfe" (über die Änderung der BauGB DurchführungsVO hinaus) angekündigt, die entsprechenden Vorlagen sind aber noch nicht dabei gewesen.

Nachtrag 04.11.2009:
Der Entwurf liegt vor. Wegen des sehr umfassenden Ansatze, von den die HochhVO nur einen Teil ausmacht, wird das Thema hier weitergeführt...