Zweite Änderung der EnEV-UVO

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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b052c

Zweite Änderung der EnEV-UVO

Beitrag von b052c »

Die zum 1. Oktober 2009 in Kraft getretene Novellierung der bundesweit geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) beinhaltet schwerpunktmäßig eine Verschärfung des primärenergetischen Anforderungsniveaus für Neubauten um durchschnittlich 30 %. Die Regelung der Zuständigkeit für die Überwachung der in der EnEV festgesetzten Anforderungen auf Landesebene obliegt den Ländern.
Mittlerweile liegt ein Entwurf zur "Zweiten Änderung der Verordnung zur Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV-UVO)" vor, wonach die EnEV 2009 für den Vollzug in NRW umgesetzt werden soll. In dieser VO werden alle Regelungen zum Vollzug der EnEV für die Errichtung und die bauliche Änderung von Gebäuden zusammengefasst. Die VO ist nunmehr an die neue Rechtslage anzupassen.
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Sebastian Veelken
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Re: Änderung der EnEV-UVO in Kraft.

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die Änderung wurde zwischenzeitlich beschlossen und bekanntgemacht.
Mehr dazu bei den Vorschriftenänderungen.
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