BauO § 3 u a: Sicherheit bei Großveranstaltungen -Loveparade

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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Sebastian Veelken
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BauO § 3 u a: Sicherheit bei Großveranstaltungen -Loveparade

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Unglück bei der Loveparade in Duisburg wird Auswirkungen auf künftige Genehmigung von Großveranstaltungen haben.

Auf der Kabinett-Pressekonferenz vom 17.08.2010 hat sich dazu der NRW-Innenminister Ralf Jäger bereits geäußert.
Zum Redemanuskript... Zu den Sofortmaßnahmen heißt es dort:
(...) Eine Kommune darf eine Genehmigung nur dann erteilen, wenn alle betroffenen Sicherheitsbehörden mit dem Sicherheitskonzept einverstanden sind. Ab sofort gilt: Bei fehlendem Einvernehmen ist die Bezirksregierung und notfalls das Innenministerium zu informieren. (...)
Unabhängig davon bleiben die Kommunen weiterhin für die Genehmigung der Veranstaltungen zuständig. Bis auf weiteres müssen sie diese Planungen mit dem Kreis abstimmen. Die kreisfreien Städte haben sich an die Bezirksregierungen zu wenden. (...)
Der eigentliche Erlass dazu liegt mir bislang nicht vor, auf den Internetseiten des Innenministeriums habe ich ihn auch noch nicht gefunden.

Zu den künftigen Maßnahmen heißt es in der Presseerklärung weiter:
Bereits jetzt halte ich folgende Vorgaben für notwendig:
- [Es] muss mit standardisierten Durchführungskontrollen der Stadt sichergestellt werden, dass erforderliche Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich vom Veranstalter eingehalten werden. (...)
Der zitierte 40seitige Zwischenbericht des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg vom 03.08.2010 ist beim Landtag als LT-Vorlage 15/34 abrufbar.

Für die Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden gibt es im geschlossenen Bereich des AK bab einen Beitrag von Herrn Röhnert, den ich Ihnen gern zur Lektüre und weiteren Diskussion empfehlen möchte.
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Sebastian Veelken
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Sicherheit bei Großveranstaltungen - Runderlass

Beitrag von Sebastian Veelken »

Inzwischen habe ich von einem freundlichen Nutzer dieses Forums zumindest eine erste Version des angekündigten Erlasses bekommen. Der volle Text (!) eines Erlasses des Innenministers vom 11.08.2010, Az. 71/38.05.01 lautet:
Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen
Vor dem Hintergrund der Ereignisse der Love Parade 2010 in Duisburg gebe ich zur Klarstellung folgende Hinweise zum Genehmigungsverfahren.
Es ist für die Landesregierung von größter Bedeutung, dass
  • das Sicherheitskonzept für Großveranstaltungen sorgfältig erarbeitet und mit allen beteiligten Stellen einvernehmlich abgestimmt
    wird
  • die für die Genehmigung zuständige Behörde die zu beteiligenden Stellen und Ämter in einem transparenten Verfahren umfänglich beteiligt.
Die Genehmigungsbehörden und die unmittelbare Aufsichtsbehörde haben sich laufend miteinander im Hinblick auf das Verfahren abzustimmen. Bei fehlendem Einvernehmen ist der Bezirksregierung zu berichten.
Ich bitte dafür Sorge zu tragen, dass künftige Veranstaltungen optimal vorbereitet werden und der Sicherheit der Teilnehmer und Zuschauer höchste Priorität eingeräumt wird.
Im Auftrag
gez. ...
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Sebastian Veelken
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Re: BauO § 3 u a: Sicherheit bei Großveranstaltungen -Lovepa

Beitrag von Sebastian Veelken »

Der in der heutigen Presse thematisierte Bericht des Innenministeriums (Antworten auf die Fragenkataloge von CDU, FDP und Die Linke zur Sitzung des Innenausschussesn am 02.09.2010) findet sich als Landtagsvorlage LT-Vorl. 15/50 auf der Webseite des Landtags NRW.


Ebebnfalls dort veröffentlich ist übrigens ein Gutachten zur versorgungsrechtlichen Situation von Hauptverwaltungsbeamten unter besonderer Berücksichtigung von Rücktritt und Abwahl (LT-Vorl. 15/47)
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Sebastian Veelken
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Re: BauO § 3 u a: Sicherheit bei Großveranstaltungen -Lovepa

Beitrag von Sebastian Veelken »

Bereits am 8. Dezember 2010 erhielt der Landtag einen Bericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu den bisherigen Maßnahmen und den geplanten Entwicklungen.
Er ist als LT-Vorl. 15/233 veröffentlicht.
In politischer Hinsicht heißt es dort:
Nach meinem Eindruck sind die meisten für die öffentliche Sicherheit Verantwortlichen in den Städten und Gemeinden froh über die "Rückendeckung" der Landesregierung. Auch die Bezirksregierungen haben in ihre neue Rolle gefunden und nehmen ihre Aufgabe gewissenhaft wahr. Mehr Sicherheit gibt es allerdings nicht zum Nulltarif. Es überrascht mich daher nicht, dass nun von interessierter Seite die Kosten kritisiert werden, die mit einem vernünftigen Sicherheitskonzept nun einmal verbunden sind. Zu diesem Aufwand sehe ich allerdings keine Alternative, wenn wir in Zukunft sichere Großveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen organisieren wollen.
Und zur Sache und zum weiteren Fortgang:
(...) Zur Zeit richtet das MIK eine Projektgruppe ein, deren Mitglieder ausschließlich von nord rhein-westfälischen Stellen benannt werden.
Die Projektgruppe hat u. a. den Auftrag, Genehmigungsverfahren zu analysieren und die einschlägigen Rechtsnormen und sonstigen Vorgaben auszuwerten. Zur Vorbereitung dieser Arbeit hat das MIK einzelne Kommunen, die in der Vergangenheit große Veranstaltungen im Freien durchgeführt haben, bereits im September gebeten, detailliert zu berichten und Vorschläge für eine evtl. Änderung der geltenden Vorgaben zu machen. Die Berichte liegen mittlerweile vor und werden der Projektgruppe zur Bewertung zugeleitet.
An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich bei den Städten Essen, Dortmund, Düsseldorf, Herne, Kerpen und Köln sowie beim Rhein-Erft-Kreis bedanken, die viel Zeit und Arbeit darauf verwandt haben, den detaillierten Fragenkatalog meines Hauses zu beantworten. (...)

Nachtrag vom 09.05.2011:
Bislang waren noch keine außenwirksamen Maßnahmen erkennbar. Entsprechend wurde im Landtag seitens der FDP-Fraktion bereits erinnert (LT-Drs. 15/1688. Das Thema wird hier weiter beobachtet!)
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Sebastian Veelken
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Sicherheit bei Großveranstaltungen (immer noch nichts)

Beitrag von Sebastian Veelken »

Auch wenn dem Landtag die "alte" Einsatznachbereitung der Polizei nun vorgelegt wurde: In der Sache und für die Zukunft ist immer noch nichts geschehen. Im Anschluss an die Meldung von Ende Januar heißt es nun, weitere sechs Monate später aus dem Ministerium für Inneres und Kommunales:
"Wir haben heute schärfere Regelungen zur Genehmigung von Großveranstaltungen im Freien. Sofern die Polizei Sicherheitsbedenken hat, finden keine Großveranstaltungen statt", erklärte Jäger.

Eine vom Innenminister eingesetzte Expertengruppe hat darüber hinaus den Auftrag, abgeschlossene Genehmigungsverfahren zu analysieren und die einschlägigen Rechtsnormen und sonstigen Vorgaben zu bewerten und Konsequenzen aufzuzeigen. "Dies sind für mich notwendige Schritte, um zukünftig derartige Katastrophen zu verhindern", erklärte der Innenminister.
(Pressemitteilung vom 01.06.2011)

Aus meiner persönlichen Sicht liegen die Kernpunkte dabei auf der Hand:
  • Die Zufälligkeiten, nach denen sich eine Genehmigungszuständigkeit zwischen Bauaufsichtsbehörde, örtlicher Ordnungsbehörde, evtl. gar flächenverwaltenden Ämtern und der Polizei verteilt (oder gar verschieben lässt!), dürfen nicht zur unterschiedlichen Beurteilung gleichartiger Sachverhalte führen. Das ist jedoch schwer zu gewährleisten, wenn der mehr oder minder zufällige Zuschnitt eines Baugrundstücks oder die Frage der planmäßigen Inanspruchnahme privater oder öffentlicher Flächen das zuständigkeitsbegründende Merkmal sind.
  • Von dem Know-How, das größere Bauaufsichtsbehörden sich in puncto Rettungswegführungen, Entfluchtungssimulationen etc. zwischenzeitlich verschafft haben, wird so manche andere Stelle bis zur Loveparade 2010 noch nicht einmal gehört haben. Andererseits beschäftigen sich manche Bauaufsichtsbehörden nicht täglich mit unkontrolliertem oder gar aggressivem Verhalten der Besucher, sondern gehen - bewußt oder unbewußt - eher vom braven 'Normalbesucher' aus, den allenfalls mal ein Feuer in Panik versetzt.
  • Keine Behörde kann es sehenden Auges den Bauherren/Veranstaltern überlassen, ob sicherheitsrelevante Nebenbestimmungen eingehalten werden. Hier zeigt sich die häßliche Kehrseite der "Privatisierung des öffentlichen Baurechts": Wenn Menschen oder Unternehmen gewinnorientiert arbeiten, kann eben nicht in jedem Fall unterstellt werden, dass sie das Gut "Sicherheit, Gesundheit, Menschenleben" mit demselben Preis betrachten wie eine staatliche Stelle, der der private Gewinn gleichgültig sein kann. Was ist denn zu erwarten, wenn Betreiber X für seine Einzelveranstaltung in der 2.000-Plätze-Versamlungsstätte eine Genehmigung erhält mit der Auflage, nur 500 Personen hereinzulassen und der Gewißheit, dass niemand nachzählt oder den Mut hat, kurz vor der Eröffnung noch abzusagen?
  • Das Bescheinigungs- und Gutachterwesen im öffentlichen Baurecht ist auch in anderen, weniger kurzfristigen Gebieten ähnlich strukturiert.
Nachtrag:
Bislang nicht in diese Diskussion eingebunden ist das Thema der Autogrammstunde der Teilnehmer von "Deutschland sucht den Superstar" am 27.03.2011 in der sog. Coca-Cola-Oase des Centro Oberhausen: Statt der vom Veranstalter angekündigten 4.000 - 5.000 Besucher über die Veranstaltungsdauer verteilt erschienen dort auf einen Schlag nach Schätzungen der Feuerwehr 15.000 bis 17.000 Interessierte.

Der Bericht der Landesregierung im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr am 07.04.2011 ist als LT-Vorlage 15/548 verfügbar. Das Protokoll der Sitzung ist als APr 15/181 veröffentlicht.
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Sebastian Veelken
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Leitfaden Genehmigung von Großveranstaltungen im Freien

Beitrag von Sebastian Veelken »

In der 24. Sitzung des Innenausschusses am gestrigen 14. Juli 2011, 15.00 Uhr, stand als TOP 1 auf der Tagesordnung:
Stand der Arbeit der Projektgruppe des MIK zur Sicherheit von großen Veranstaltungen im Freien.
Einen Tag vorher ist der Leitfaden für die Genehmigung von Großveranstaltungen im Freien an die Kommunen herausgegeben worden, nicht nur zur Anwendung, sondern ausdrücklich auch zur Stellungnahme mit dem Zweck einer kurzfristigen Überarbeitung.

Mehr dazu - einschließlich eines Links zu dem Leitfaden - auf der entsprechenden Internetseite des Innenministeriums.

Daneben ist unter dem 24. Juni 2011 ein Erlass des MIK in Abstimmung mit dem Bauministerium ergangen, welcher
  1. den Kommunen empfiehlt, einen (zentralen) Ansprechpartner für Großveranstaltungen festzulegen und im Internet etc. zu publizieren.
  2. für Sicherheitskonzepte gem. § 43 SBauVO einen unerwartet hohen Besucherandrang als zu betrachtendes Störszenario festlegt ("sollte")
Zum Erlass vom 24.06.2011
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Sebastian Veelken
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BauO § 3 u a: Sicherheit bei Großveranstaltungen -Loveparade

Beitrag von Sebastian Veelken »

Der Leitfaden des Innenministeriums wurde zwischenzeitlich nochmals überarbeitet und am 15. August vorgestellt.
Die Unterlagen stehen auf den Internetseiten des MIK bereit.
F.Buesching.MI-LK
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Re: BauO § 3 u a: Sicherheit bei Großveranstaltungen -Lovepa

Beitrag von F.Buesching.MI-LK »

Ja, gab sogar eine Pressemitteilung dazu: http://www.mik.nrw.de/presse-mediathek/ ... neuer.html
Beste Grüße von der Weser 8)
Friedrich Büsching
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